XIV. Der angestrebte Seligsprechungsprozeß

1. Konnersreuth und Bischof Rudolf Graber

Der Regensburger Bischof Michael Buchberger hat am 10. Dezember 1937 bekanntgegeben, die kirchliche Behörde könne "keine Verantwortung übernehmen für die Wirklichkeit der behaupteten Nahrungslosigkeit und für den Charakter sonstiger außergewöhnlicher Phänomene in Konnersreuth". Buchbergers Nachfolger Rudolf Graber hat die Verantwortung übernommen. Das beweisen die Maßnahmen, die er von 1962 an ergriffen hat und die Seligsprechung der Therese Neumann zum Ziel haben.

Eine seiner ersten Maßnahmen war der Bau des "Theresianums" in Konnersreuth, bei dessen Einweihung sechs Bischöfe anwesend waren. Einige Zeit später erschien in Konnersreuth "ein Bus mit 28 Missionsbischöfen, Oberhirten aus Südamerika, Afrika und Asien"; die Bischöfe haben das Grab der Therese Neumann besucht; auch der Apostolische Nuntius Bafile zählte zu den Gästen in Konnersreuth.

Im September 1972 fand in Konnersreuth anläßlich des zehnten Todestages der Therese Neumann nach vorausgegangenem Triduum eine große Feier statt. Bischof Graber hielt Gottesdienst und Predigt. Damals behauptete er, seine Teilnahme an dem Triduum habe keine "Aufwertung" des Falles Konnersreuth beabsichtigt; er habe sich keineswegs für die Resl engagiert, sondern nur für das Anbetungskloster; er habe lediglich in Konnersreuth einen "längst fälligen Besuch" nachholen wollen. Zugleich aber bekennt er, daß der Besuch "anläßlich des zehnjährigen Todestages der Therese Neumann" geschehen sei. Die Feier hatte, wie es auf der Einladungskarte hieß, "die Besinnung über die Botschaft von Konnersreuth" zum Ziel. Bei der Predigt erklärte der Bischof: "Es sind nun zehn Jahre verstrichen; ich glaube, daß man durch die Anwesenheit bekundet, daß man sozusagen das letzte Werk der Resl bestätigt 242." So spricht der Bischof, der gleichzeitig beteuert, er habe sich keineswegs für die Resl engagiert!

Bischof Graber hat sich zwar sehr negativ über meine beiden Konnersreuth-Schriften geäußert, aber gelesen hat er sie nicht. Er hat sich jedoch dafür interessiert. So wurde ein Jurist "vom Bischof und von den Geschwistern Neumann um einen anwaltschaftlichen Rat gebeten", ob der Verfasser des Buches "Konnersreuth als Testfall" verklagt werden könne 243. Zuvor hat sich Ferdinand Neumann beim Bischof erkundigt, "ob die Geschwister anwaltschaftlichen Rat in Anspruch nehmen könnten und ob die Kosten aus dem Seligsprechungsfonds ersetzt würden" 244.

Im Jahre 1972 hat ein englischer Verlag beim Regensburger Bischof angefragt, ob er gegen die Übersetzung des Buches "Konnersreuth als Testfall" in die englische Sprache etwas einzuwenden habe. Er hatte etwas einzuwenden; am 20. Februar 1973 hat er an Dr. Steiner geschrieben: "Anbei die Antwort, die aus England einging. Sie scheint mir ungünstig zu sein. Bitte, schalten Sie sich ein und versuchen Sie zu erreichen, daß keine derartige Übersetzung erfolgt." Dr. Steiner hat der Mappe, in der sich die einschlägigen Schriftstücke befinden, die Aufschrift gegeben: "Wie wir den Versuch abwehrten, Hanauers Buch in englischer Sprache herauszugeben 245."

Wiederholt hat Bischof Graber in der Öffentlichkeit, zum Beispiel bei zwei Konnersreuth Sendungen, im Jahre 1972 und am Palmsonntag 1980, dem Verfasser von "Konnersreuth als Testfall" Vorwürfe gemacht. Bei der Rundfunksendung 1980 beschwerte er sich mit den Worten: "Er hätte ja Gelegenheit gehabt, persönlich in Konnersreuth zu erscheinen und sich von den ganzen Phänomenen zu überzeugen." Ähnlich hat sich Dr. Steiner ausgedrückt; er meint, ich sei "zu keiner Aussage befähigt", weil ich Therese Neumann nicht persönlich gekannt hätte 246 Dazu nur die Frage: Haben sich vielleicht die zwei Benefiziaten Josef Plecher und Heinrich Muth "von den ganzen Phänomenen" überzeugen können?

Einen zweiten Vorwurf hat mir Bischof Graber im Herbst 1972 gemacht, nämlich, ich hätte "immer nur" aus zweiten Quellen geschöpft. Der Bischof läßt, wenigstens in diesem Falle, offenbar nur Therese Neumann als erste Quelle gelten. Wenn dies so ist, dann darf man sich nicht einmal auf Biographen stützen, die Therese Neumann gekannt haben. Wenn nur erste Quellen zählen, wie kann es dann, um nur ein Beispiel zu nennen, eine Geschichtsschreibung geben?

Bei der Rundfunksendung am Palmsonntag 1980 hat Bischof Graber erklärt, ich hätte "in großer Voreingenommenheit nur den geringen Bestand an Negativakten über Konnersreuth ausgewertet und ,geflissentlich' übersehen, daß die große Masse positiv ist". "Das", so drückte sich der Bischof aus, "ist keine wissenschaftliche Arbeitsweise." Ein geringer Bestand an Negativakten"?!

Am 1. Dezember 1975 hat eine Frau, die Therese Neumann und einige ihrer nächsten Verwandten persönlich gekannt hat, nach der Lektüre des Buches "Konnersreuth als Testfall" an das Bischöfliche Ordinariat in Regensburg geschrieben: "Dem Autor gebührt der besondere Dank der Kirche für seine Mühe." In dem Antwortbrief des Bischofs heißt es: "Wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Klosa.. ., der eine treffliche Widerlegung dieses Buches geschrieben hat 247". Der Berliner Chemiker Dr. Josef Klosa hat 1974 das Buch "Das Wunder von Konnersreuth in naturwissenschaftlicher Sicht" veröffentlicht. Er hat weder Therese Neumann persönlich gekannt, noch hat er jemals mit jemandem aus der Familie Neumann oder "sonst jemand aus Konnersreuth oder einem der Angehörigen des Konnersreuther Kreises gesprochen"; er hat kein Aktenmaterial eingesehen. Ihm wirft der Bischof nicht vor, er sei nicht persönlich in Konnersreuth gewesen und er habe nur aus zweiten Quellen geschöpft; ihm bescheinigt er wissenschaftliche Arbeitsweise.

Im Jahre 1971 erteilte Bischof Graber dem Jesuiten Dr. Carl Sträter den Auftrag, die einschlägigen Akten des Bischöflichen Ordinariates auszuwerten und Augenzeugen zu vernehmen und zwar "mit dem Ziel, ,die notwendigen Vorarbeiten für einen eventuellen späteren kanonischen Prozeß zu leisten". Ende 1978 sage der Pater über' die von ihm geleistete Arbeit: "Im genannten Zeitraum habe ich viele Personen vernehmen können, die Therese Neumann noch persönlich gekannt haben. Ebenso wurde von mir das seit Jahrzehnten angefallen schriftliche Aktenmaterial durchgearbeite 248."

Zwei wichtige Zeugen hat P. Sträter nicht vernommen, nämlich den Benefiziaten Heinrich Muth und die Nichte der Therese Neumann, Theres Härtl

Nachdem Sträter "als erster Wissenschaftler die umfangreichen Konnersreuth-Akten des Bischöflichen Archivs in ihrer Gesamtheit studiert" hatte 249, konstituierte sich im Sommer 1978 im Kapuzinerkloster zu Eichstätt unter dem Vorsitz des Bischofs von Regensburg der "Konnersreuther Ring", ein Gremium von zwölf Personen. Nach der Sitzung dieses "Ringes" vom 21. November 1979 gab das "Amtsblatt für die Diözese Regensburg" das Urteil wieder, das Sträter abgegeben hatte: "Nahrungslosigkeit, heroische Gesinnung und Echtheit der Visionen sind so gesichert durch zahlreiche Zeugnisse, daß man um die Eröffnung des Informativprozesses bitten könne. Die Tagung gipfelte in dieser Bitte an Bischof Dr. Rudolf Graber um die Eröffnung des Informativprozesses auf offizielle Weise. "

Anläßlich des Anna-Schäffer-Jubiläums wurde am 17. Februar 1982 im Haus Heuport zu Regensburg eine Festakademie in Gegenwart des Postulators der Causa, Prof. Dr. Winfried Schulz aus Rom, veranstaltet. Beim Festessen im Wartenbergzimmer des Hotels Bischofshof waren anwesend: Bischof Graber, Weihbischof Flügel, Weihbischof Guggenberger sowie die Mitglieder des Gerichtshofes im Informativprozeß der Causa Anna Schäffer. Es war ferner ein Prälat aus Rom zugegen. Während des Festessens sagte Prof. Schulz zu Bischof Graber so laut, daß es die Anwesenden hören konnten, dem Sinne nach, man möge doch davon Abstand nehmen, für Therese Neumann von Konnersreuth einen einschlägigen Prozeß zu beginnen; denn in Rom wolle man davon nichts wissen 250. Was war der Erfolg? Einen Monat später, am 25. März 1982, ernannte Bischof Graber den Pfarrer Josef Vogl von Konnersreuth zum Postulator!

2. Konnersreuth und Bischof Manfred Müller

Seit 1982 steht Bischof Manfred Müller an der Spitze der Diözese Regensburg. In einem Aufsatz, den die "Münchener Katholische Kirchenzeitung" am 16. Februar 1986 veröffentlicht hat, sagt der Verfasser Christian Feldmann: Nach der "Auswertung der verfügbaren Akten im Ordinariatsarchiv und der Befragung Hunderter von Augenzeugen" muß nun ,,Grabers Nachfolger Manfred Müller. . . erst einmal über die Eröffnung des offiziellen Informativprozesses entscheiden" 251. Wann wird diese Entscheidung erfolgen? Eine gewisse Antwort auf diese Frage gibt Weihbischof Schraml in seiner Predigt, die er am 20. September '1987 in Konnersreuth gehalten hat: "Der Kirche muß es im Vorfeld eines eventuellen Prozesses darum gehen, das vorhandene Material sorgfältig zu sammeln und zu archivieren, es im Hinblick auf einen möglichen Prozeß zu überprüfen und alle noch lebenden Zeugen zu vernehmen. Deshalb ist gerade jetzt in dieser Phase besondere Zurückhaltung und Nüchternheit geboten, solange die Untersuchungen und die Überprüfung der gesamten, äußerst umfangreichen Dokumentation noch nicht abgeschlossen sind. Erst nach der Beendigung kann und wird der Bischof entscheiden, ob der Informativprozeß eröffnet wird 252. " Ähnlich drückt sich der Diözesanbischof in den Briefen aus, die er in den vergangenen Jahren an mich geschrieben hat.

Was soll man dazu sagen? Unter Bischof Graber hat P. Sträter ,,das seit Jahrzehnten angefallene schriftliche Material durchgearbeitet"; nunmehr aber muß dieses Material erst ,,gesammelt, archiviert und untersucht" werden. P. Sträter hat "viele Personen vernommen, die Therese Neumann noch persönlich gekannt haben"; er hat, wie er Ostern 1973 berichtete, ,,ein Jahr lang auf Anweisung des Bischofs mit zahlreichen Bekannten der Resl gesprochen und die ausnahmslos positiven der zu Protokoll gegebenen Angaben auf Tonband aufgenommen"; er hat ,,Hunderte von Augenzeugen" befragt, auch eine "Fragebogenaktion" hat er unternommen. Jetzt auf einmal sagt Weihbischof Schraml, "alle noch lebenden Augenzeugen" müßten erst vernommen werden! Bischof Manfred Müller drückt sich in seinem Brief vom 13. Januar 1986 so aus: eine "Zeugeneinvernahme" sei "normalerweise erst nach Eröffnung des Informativprozesses möglich"; daran sei aber "noch nicht zu denken, da zuerst das gesamte Schriftgut von und über Therese Neumann an einem noch zu bestimmenden Ort gesammelt, archiviert und von Fachtheologen untersucht werden" müsse, wie es in den Nove Leges vorgeschrieben sei. Aber das, woran "noch nicht zu denken" ist, hat P. Sträter schon vor geraumer Zeit getan!

Der Schlußsatz im Brief des Bischofs lautet: ,,Ich möchte noch folgendes feststellen: Der Ausgang eines eventuellen Prozesses für Therese Neumann, der der Wahrheitsfindung zu dienen hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Niemand hat das Recht, der Congregatio pro Causis Sanctorum und letzthin dem Heiligen Vater vorzugreifen." Was mit solchen Worten denkenden Menschen zugemutet wird! Wem verbietet denn der Bischof die Abgabe eines Urteils? Offenbar doch nur Gegnern und Zweiflern. Denken wir an die große Zahl von Konnersreuth-Schriften, die mit kirchlicher Druckerlaubnis erschienen sind; den verschiedenen Autoren hat niemand das Recht abgesprochen, "dem Heiligen Vater vorzugreifen". Im Jahre 1979 hat P. Sträter bei Therese Neumann "Nahrungslosigkeit, heroische Gesinnung und Echtheit der Visionen" als "gesichert" bezeichnet. Das war wohl kein Vorgriff.

Bereits P. Sträter hat auf die Vernehmung eines wichtigen Augen- und Ohrenzeugen verzichtet; auch die zwei Regensburger Bischöfe Rudolf Graber und Manfred Müller haben ihn nicht vernommen. Im April 1980 habe ich Bischof Graber schriftlich gebeten, er möge Heinrich Muth und Theres Härtl vernehmen. Der Bischof hat nicht reagiert. Am 29. November 1985 habe ich Bischof Manfred Müller gebeten, er möge dafür sorgen, daß die beiden ,,alsbald" vernommen würden. Aus der Bitte entwickelte sich ein Briefwechsel; dabei ist der Bischof meinem Anliegen jedesmal ausgewichen. Nur in seinem ersten Brief, am 13. Januar 1986, hat er das Thema andeutungsweise berührt, indem er versicherte, er sehe sich als Ordinarius von Regensburg "in die Pflicht genommen, sowohl den Verehrern als auch den Gegnern der Therese Neumann in gleicher Weise die Möglichkeit der Aussage zu geben". Auf meinen Brief vom 29. Januar 1986 hat der Bischof am 5. März 1986 geantwortet, ohne mein Anliegen auch nur zu erwähnen; auf ein weiteres Sehreiben hat er überhaupt nicht geantwortet. Am 16. Juli 1986 ist dann das eingetreten, was man in Anbetracht des schlechten Gesundheitszustandes Heinrich Muths befürchten mußte: er ist im Krankenhaus zu Mallersdorf gestorben.

Daß ich mich an Bischof Graber und Bischof Müller gewandt habe, war wesentlich mitbestimmt von dem bereits früher Gesagten. Die Nichte der Therese Neumann, Theres Härtl, hatte ja im Jahre 1962 ihre früheren Aussagen "widerrufen". Wie bereits im Jahre 1943, als die Aussagen gemacht wurden, so wäre es auch damals im Jahre 1962 das Nächstliegende gewesen, beide, Theres Härtl und Heinrich Muth, gemeinsam zu vernehmen. Muth, damals Pfarrer in Biburg, war dazu nicht bloß bereit, er hat sogar darauf gewartet. So schrieb er mir am 29. September 1967: "Ich bin bereit, mit dem Bischof nach Eichstätt zu fahren, um alles nochmal auf höchster Ebene mit der Nichte der Resl zu besprechen. Ich bin sicher, daß diese, jetzt Ordensfrau, die volle Wahrheit sagen wird. ... Ich meine, daß nur der Bischof die volle Wahrheit erfragen kann. " Ähnlich drückt sich Muth am 30. Oktober 1967 aus: "Man muß unbedingt von höchster Stelle die Sache mit der Nichte der Resl verfolgen. Es könnte ja sein, daß man bewußt abwartet, bis diese gestorben ist. - Dann kann man wieder einmal ,Widerrufe` erfinden und meine ganze Sache wäre wertlos. Der Bischof muß sich um diese Nichte annehmen und den Wahrheitsgehalt sicherstellen. "

Die Briefe, die mir Bischof Manfred Müller geschrieben hat, sind von einer seltsamen Art:

1. Der Bischof weicht dem einzigen von mir vorgebrachten Thema grundsätzlich aus.

2. Stattdessen kommt er auf Dinge zu sprechen, die mit meinem Anliegen nichts zu tun haben.

3. Er geht auf keinen einzigen der Gedanken ein, die ich in meinen Briefen angeführt habe.

4. Stattdessen führt er in jedem Brief einige Paragraphen aus den für Seligsprechungsprozesse geltenden Bestimmungen an, die weder mit meiner Bitte, noch mit dem, was ich geschrieben hatte, etwas zu tun haben.

5. Zudem sind seine Angaben über die einschlägigen Bestimmungen zum großen Teil falsch.

6. Er wiederholt diese falschen Angaben in den jeweils folgenden Briefen, obwohl ich sie vorher richtiggestellt hatte.

7. All das soll wohl die Richtigkeit dessen beweisen, was er in seinem Brief vom 5. März 1986 geschrieben hat: "Wir halten uns streng an die Richtlinien der ,Nove Leges' beziehungsweise an das Postulatorum Vademecum von 1984 beziehungsweise 1985."

Aus den vom Bischof mit Berufung auf die im Jahre 1984 erlassenen Nove Leges gemachten Angaben soll nur ein Thema herausgegriffen werden, das auch Weihbischof Schraml in seiner Predigt berührt hat. Der Bischof drückt sich in seinem Brief vom 13. Januar 1986 so aus: Vor der Eröffnung des Informativprozesses müsse "zuerst das gesamte Schriftgut von und über Therese Neumann an einem noch zu bestimmenden Ort gesammelt, archiviert und von Fachtheologen untersucht" werden, "wie es von den ,Nove Leges pro Causis Sanctorum` (I,3) gefordert wird".

Ein Absatz I,3 kommt in den einschlägigen Bestimmungen nicht vor; der Bischof meint offenbar I,2,3. Darin steht weder etwas von Sammeln und Archivieren noch von Fachtheologen; nicht einmal von Theologen ist die Rede, sondern von "geeigneten Personen". Obwohl ich dies dann richtiggestellt habe, hat der Bischof am 5. März 1986 das Wort "Sammlung" wieder aufgegriffen. Jetzt sagt er: "Die Sammlung des gesamten Materials ist aber eine unverzichtbare Voraussetzung für die von den Nove Leges geforderte Überprüfung durch ,Zensoren und Prüfer`, die Theologen sein müssen (1,2). Daß damit mit der Sache noch nicht befaßte, neutrale Fachleute aus dem Hochschulbereich gemeint sind, ist selbstverständlich." So ist es jedoch nicht. In der vom Bischof gemeinten Bestimmung - nicht I,2, sondern 1,2,2 - geht es bloß um Schriften, die "ein Diener Gottes" selbst verfaßt und veröffentlicht hat. Nur in diesem Fall wird verlangt, daß die Prüfer Theologen sein müssen. Für den Fall Konnersreuth ist das jedoch irrelevant, denn der Text trifft für Therese Neumann überhaupt nicht zu, weil sie weder eine Schrift verfaßt noch veröffentlicht hat.

Auf meinen am 2. Mai 1987 an den Bischof gerichteten Brief hat mir auftragsgemäß am 9. Juni 1987 der Bischöfliche Offizialatsrat Emmeram H. Ritter, Vorstand der "Abteilung für Selig- und Heiligsprechungsprozesse beim Bischöflichen Konsistorium der Diözese Regensburg", geantwortet. Es sei nur erwähnt, was Ritter zum Thema "Zensoren und Prüfer zu sagen weiß, zu einer Frage übrigens, die in meinem Brief überhaupt nicht angeschnitten worden war. Der Bischof hatte - bereits am 5. März 1986 - behauptet, für die Aufgabe des Prüfens kämen nur Theologen in Frage, und zwar "mit der Sache noch nicht befaßte, neutrale Fachleute aus dem Hochschulbereich". Nicht einmal damit gibt sich Ritter zufrieden. Diese Fachtheologen, so sagt er, müssen "das Vertrauen des Bischofs, des Postulators und vor allem der Kongregation" haben. Von all diesen Bedingungen steht in den römischen Bestimmungen nichts.

Schon bald nach der Veröffentlichung des Buches "Konnersreuth als Testfall" konnte man in der Presse lesen, der Verfasser sei wegen Verunglimpfung einer Verstorbenen verklagt worden. Auch in Ritters Brief ist von einer Anzeige die Rede. Er schreibt: "Ich erlaube mir..., Sie auf noch eine andere Sache, in Ihrem eigenen Interesse, aufmerksam zu machen. Sie haben das Leben der Verstorbenen Therese Neumann als ein ,Sammelsurium von abergläubischem Unsinn, von Lüge und Schwindel` bezeichnet. Sie sprechen ferner von verblendeten Pseudomystikern, ,auch von Rang und Namen`... . Was ist, wenn dies in falsche Ohren gelangt? Wissen Sie denn nicht, daß Sie sich dadurch. . . strafbar machen und eine Anzeige riskieren, wenn Sie in dieser Weise in der Öffentlichkeit sprechen oder schreiben? Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang mitteilen, daß ich 1986 nur mit Mühe und mit Hilfe des Postulators Angehörige und Verehrer von Therese Neumann davon abbringen konnte, Sie anzuzeigen? Bitte ersparen Sie dies sich selbst und dem Bistum!" Die beanstandeten Worte befinden sich in meinem Brief, den ich am 2. Mai 1987 an den Bischof geschrieben habe! Wie haben bloß die "Konnersreuther" bereits im Jahre 1986 davon Kenntnis erlangt?

Wir kommen zu der Frage: Kommt es zu einem Informativprozeß und wann ist er zu erwarten? Voraussetzung für einen Prozeß ist der Nachweis des "heroischen Tugendlebens" der "Dienerin Gottes". Im Auftrag des Bischofs Graber haben diesen "Nachweis" angeblich bereits drei Theologen geführt, der Jesuit P. Sträter, der Postulator Pfarrer Josef Vogl von Konnersreuth und der Vizepostulator P. Ulrich Veh, Altötting. Zum mindesten einer von ihnen, nämlich P. Sträter, müßte auch die Aufzeichnungen des Benefiziaten Heinrich Muth eingesehen und ausgewertet haben, da es von ihm ja heißt, er habe die einschlägigen Akten "in ihrer Gesamtheit" studiert. Betrachten wir zwei "heroische Tugenden", die in den Aufzeichnungen Muths zum Vorschein kommen. Da ist einmal die Nächstenliebe. Bei der ersten Unterredung zwischen dem Benefiziaten und Therese Neumann führte sie fast ausschließlich das Wort; das Hauptthema war: der Vorgänger Muths, Josef Plecher; für ihn hatte sie kein gutes Wort übrig; nur Schimpf- und Schmähworte fand sie. Einige Zeit darauf suchte sie wiederum ein Gespräch mit dem Benefiziaten, Nicht weniger als drei Stunden dehnte es sich aus. Wiederum war die sprechende Person fast ausschließlich die Resl. Das Hauptthema war wieder: Josef Plecher. Sie erzählte: "Plecher hat nur die Chormädchen gern gehabt, und noch andere. Mit diesen hat er sich in allerhand eingelassen. Er ist nachts mit ihnen spazieren gegangen und hat ihnen die Sterne gezeigt. Er hat bei den Leuten arbeiten geholfen, wo solche Mädchen sind; hat die Mädchen zu Boden geworfen, am Boden gewälzt und sogar die Mädchen auf den Hintern geschlagen mit der Hand. Er ist oft zu Mädchen gefahren oder gegangen mit schönen Haaren; schöne Haare hat er gern gehabt. . . . Einmal hat er eine Predigt über die Sittlichkeit gehalten; oben auf der Empore haben sich alle Männer und Burschen aufgehalten und laut gesagt: ,Der macht's ja selber so`." So heißt es in den Aufzeichnungen Muths; er sagt dazu: "Plecher war ein Ehrenmann. Resl hat ihn gehaßt."

Eine andere "heroische Tugend", die Liebe zur Wahrheit: In einem Schrank, der unten im Kirchturm stand, befanden sich die Texte für Jugendgottesdienste, die Plecher angeschafft hatte. Heinrich Muth verlangte von Therese die Herausgabe des Schrankschlüssels. Sie versicherte, nicht zu wissen, wo er sei. Da drohte der Benefiziat, er werde den Schrank aufbrechen. Nun gestand Therese, der Schlüssel befinde sich im Pfarrhof. Er war dort, und zwar im Zimmer der Therese!

Muths Vorgänger Josef Plecher hatte, trotz des Widerspruchs der Therese Neumann, jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit in der Pfarrkirche einen Adventskranz aufgehängt. Am Ende der Adventszeit hat er dann den dazugehörigen Reifen zusammen mit Leuchtern und Bändern auf dem Speicher des Benefiziumshauses aufbewahrt. Nun wollte also im Jahre 1942 Heinrich Muth den Kranz neu schmücken und in die Kirche bringen. Aber auf dem Speicher war nichts zu finden. Das Versteck konnte nur die Resl kennen.

Diese beteuerte jedoch, zu wiederholten Malen, sie habe keine Ahnung, wo sich das Gesuchte befinde. Schließlich erklärte ihr der Benefiziat, er werde zum Schmied gehen und einen neuen Reifen anfertigen lassen. Nun auf einmal kannte die Resl das Versteck; sie sagte, alles befinde sich auf dem Schweinestall im Pfarrhof. Der Benefiziat kam nicht dazu, das Gesuchte dort zu holen; er hätte auch umsonst gesucht; denn zehn Minuten nach dem Gespräch lag der Reifen mit Zubehör im Empfangszimmer des Pfarrhofes. Wo war er vorher? Das erfuhr der Benefiziat durch Theres Härtl. Zu dieser war nämlich ihre Tante sofort nach dem letzten Gespräch mit dem Benefiziaten gelaufen und hatte ihr verraten, das Gesuchte befände sich auf dem Speicher im Pfarrhof, also nicht auf dem Schweinestall. Sie wußte auch die Personen zu benennen, die nach dem Wegzug Plechers von Konnersreuth den Reifen zusammen mit den Leuchtern und Bändern aus dem Benefiziatenhaus geholt hatten, mit Wissen der Stigmatisierten. So hat die gehandelt, die wiederholt beteuert hat, nie in ihrem Leben gelogen zu haben. In dieser Weise rühmte sie sich auch am 28. Juni 1942; damals berichtete sie dem Benefiziaten aus ihrem Leben; in erster Linie zählte sie ,,wunderbare" Begebenheiten auf. Sie bekräftigte ihre Aussagen mit dem Wort: "Das ist alles wahr, ich lüge nicht. Ich bin mir überhaupt keiner Lüge bewußt im Leben."

Ähnliche Worte hat sie im Jahre 1953 in Eichstätt gebraucht, als sie unter Eid vernommen wurde. Das alles ist bekannt; trotzdem will man Therese Neumann seligsprechen und als nachahmenswertes Vorbild hinstellen lassen! Bischof Manfred Müller hat, wie bereits erwähnt, ein ,,eventueller Prozeß" habe der Wahrheitsfindung zu dienen. Ein "Informativprozeß" hat die Aufgabe, bei einem ,,Diener Gottes" ein heroisches Tugendleben nachzuweisen; ob ein Prozeß in Frage kommt, das muß bereits vorher geklärt werden. Wenn bei einem Menschen Dinge wie Gehässigkeit, Lüge, ja sogar unwahre eidliche Aussagen nachgewiesen werden können, wie kann man dann überhaupt noch an eine Seligsprechung denken? Was bei einem Normalchristen als Sünde bezeichnet wird, kann doch nicht bei einem "Auserwählten" als heroische Tugend gewertet werden.

Bischof Manfred Müller hat seine Angabe, an eine Eröffnung eines Informativprozesses sei noch nicht zu denken, mit dem Hinweis begründet, "das gesamte Schriftgut von und über Therese Neumann" müsse erst gesammelt, archiviert und von Fachtheologen untersucht werden. Im Brief des Bischofs vom 5. März 1986 heißt es: "Gegenwärtig befinden sich noch Akten, Tonbandaufnahmen, Film- und Bildmaterial an acht verschiedenen Orten. Dieses Material wurde bisher weder gesichtet noch ausgewertet. Auch die Literatur.

wurde noch nicht vollständig bibliographisch erfaßt." Im Buch "Konnersreuth als Testfall" umfaßt die Literaturangabe ungefähr 130 Schriften; ein Verzeichnis im Bischöflichen Zentralarchiv gibt Auskunft über die vorhandene Literatur. Was an verschiedenen Orten befindliches Material betrifft, so kann man dies doch auch an Ort und Stelle einsehen beziehungsweise auswerten lassen. Zudem, was will man denn aus Tonbandaufnahmen sowie aus Bild- und Filmmaterial über die "Konnersreuther Phänomene" und das Tugend- leben der Therese Neumann herauslesen? Schließlich befindet sich dieses Material nicht an acht verschiedenen Orten, sondern in Konnersreuth. "Die vorhandenen Fotos, Filme und Dutzende von Tonbandaufnahmen" wurden ja von "Angehörigen" der Therese Neumann "während ihrer Visionen und Passionsekstasen gemacht" 253.

Zu dem Quellenmaterial sagt Emmeram Ritter am 26. Mai Juni 1987, seit 1972 seien "zahlreiche neue Quellen aufgetaucht, das heißt Dokumente", die im Buch "Konnersreuth als Testfall" noch nicht hätten berücksichtigt werden können. Am 9. Juni 1987 habe ich Emmeram Ritter gebeten, er möge mir Auskunft darüber geben, wo sich das Material befindet, ich würde es gerne berücksichtigen. Auf das Angebot habe ich natürlich keine Antwort erhalten.

Wir stehen vor der Frage: Wie urteilt Bischof Manfred Müller über den Fall Konnersreuth? Am 13. September 1987 hat Christian Feldmann gesagt, der Bischof habe sich "bisher öffentlich noch nie über Konnersreuth geäußert" 254. Der Bischof hat sich bereits im Oktober 1985 geäußert, als er auf die Frage, wie es um die Seligsprechung der Therese Neumann stehe, geantwortet hat: "Das kann lange dauern, die Kirche läßt sich da lange Zeit 255." Am 11. September 1988 hat der Bischof ausführlicher Stellung genommen. An diesem Tag besuchte er das Geburtshaus der Therese Neumann und "verweilte lange in stillem Gebet an ihrem Grab auf dem Friedhof von Konnersreuth". Interessant sind verschiedene Bemerkungen in seiner Predigt. Er erinnerte daran, daß er am 18. September 1982, genau am 20. Todestag der Therese Neumann, in sein Amt im Dom von Regensburg eingeführt worden sei. Dazu meinte er: "Ich empfinde das auch heute noch irgendwie als eine Fügung des Schicksals, auch wenn es zunächst wie ein Zufall aussah." Auch andere Daten hält der Bischof für providentiell; er sagt "Wenn wir es heute aus der Sicht der Geschichte sehen, dann ist es eben sicher kein bloßer Zufall, daß Therese Neumann an einem Karfreitag geboren wurde. Und es ist sicher aus der Sicht der Ewigkeit auch kein Zufall, daß sie am 13. September des Jahres 1962 zum letzten Mal das Missionskreuz geschmückt hat... . Es ist sicher kein Zufall, daß sie am 15. September, am Tag der Sieben Schmerzen Mariens, den Herzinfarkt erlitt, der dann am 18. September zu ihrem Tode führte." Die Datentheologie taugt nichts, zumal wenn die Daten nicht stimmen; der Geburtstag der Therese Neumann war nicht ein Karfreitag, sondern ein Karsamstag. Wie der Bischof das eine der "Konnersreuther Phänomene", die Visionen, wertet, verrät sein Hinweis darauf, daß Therese Neumann am 14. September 1962 "zum letzten Mal die Vision des Kaisers Heraklius, wie er, der Kaiser, mit dem Kreuz in Jerusalem einziehen wollte", hatte. Schließlich mahnte der Bischof: "Seien Sie, meine liebe Gemeinde von Konnersreuth, Vorbild; denn durch den Namen Konnersreuth, auch durch die Therese Neumann von Konnersreuth sind Sie bekannt. Und darum schauen auf Sie mehr Leute als auf irgendeine andere Gemeinde unserer Diözese... . Stelle dein Leben unter das Geheimnis des Kreuzes, wie ein Liberat Weiß, wie eine Therese Neumann.

Zu der Frage, wie es um den Seligsprechungsprozeß für Therese Neumann stehe, verwies der Bischof tröstend darauf, daß das Seligsprechungsverfahren für den neuen Heiligen aus Konnersreuth, P. Liberat Weiß, 55 Jahre gedauert habe. Er fährt dann fort: "Das nehmen Sie heute bitte auch ganz konkret als Zeichen dafür an, wenn ich Sie um den langen Atem und die Geduld bitte, die gerade auch bei Ihnen in bezug auf Therese von Konnersreuth immer wieder auf eine Probe gestellt wird. Aber Sie dürfen sicher sein: mein lieber Offizialatsrat Ritter in Regensburg hat die Sache in guten Händen. Und wenn heute Pater Ulrich hier in unserer Mitte am Altare steht, dann wissen wir auch in seinen Händen das Anliegen von Therese Neumann gut aufgehoben 256"." So hätte der Bischof nicht gesprochen, hielte er eine Seligsprechung nicht für möglich.


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Letzte Änderung: 22. August 1997