Einleitung

Der ,,Stigmatisierten von Konnersreuth", Therese Neumann, wurde eine Unsumme ,,wunderbarer Phänomene" zugeschrieben; das bedeutendste war eine angeblich über Jahrzehnte hinweg bis zu ihrem Tode andauernde Nahrungslosigkeit. Wiederholt wurde Therese Neumann von den zuständigen kirchlichen Stellen aufgefordert, sie solle einen Beweis für dieses Wunder liefern und sich einige Wochen in einer Klinik überwachen lassen; jedesmal folgte eine kompromißlose Ablehnung. Darum gab das Bischöfliche Ordinariat in Regensburg am 10. Dezember 1937 bekannt, die kirchliche Behörde könne ,,keine Verantwortung übernehmen für die Wirklichkeit der behaupteten Nahrungslosigkeit und für den Charakter der sonstigen außerordentlichen Geschehnisse in Konnersreuth". Das hat dem Glauben der ,,Konnersreuther" keinen Abbruch getan; man konnte lediglich den Eindruck gewinnen, als ob sich die zuständige kirchliche Behörde um Konnersreuth nicht mehr kümmere. Es kam anders. Im Jahre 1962 wurde Dr. Rudolf Graber, der als Anhänger der Therese Neumann bekannt war, Bischof von Regensburg. Noch im selben Jahre unternahm dieser die ersten Schritte, die als Ziel die Seligsprechung der ,,Resl von Konnersreuth" verfolgten. Meine Reaktion darauf war die im Jahre 1967 im Eigenverlag veröffentlichte Schrift ,,Gottes-Werk oder Menschen-Machwerk?"; fünf Jahre später ist als ausführlichere Veröffentlichung ,,Konnersreuth als Testfall" erschienen. Das angestrebte Ziel - Warnung und Bewahrung der Kirche vor weiterem Schaden - wurde nicht erreicht; im Gegenteil, im Sommer 1978 hat der von Bischof Dr. Rudolf Graber gegründete ,,Konnersreuther Ring" die offizielle Eröffnung des Informativprozesses verlangt.

Vor allem die Maßnahmen, die von den zuständigen Bischöfen bis in die Gegenwart ergriffen wurden, haben den Entschluß zu einer weiteren Veröffentlichung reifen lassen. Sie stützt sich zunächst weithin auf das Buch ,, Konnersreuth als Testfall". Der Leser kann sich bei der Lektüre ein Urteil darüber bilden, inwieweit die oftmals gehörte Behauptung zutrifft: Die Kirche wendet bei der Beurteilung behaupteter wunderbarer Ereignisse die schärfsten Maßstäbe an. Den Entschluß zur Veröffentlichung macht weiterhin ein kurzer Auszug aus dem Brief deutlich, den Prof. Dr. Paul Martini, seinerzeit Direktor der Medizinischen Klinik der Universität Bonn, am 10. Mai 1937 an den Regensburger Bischof Michael Buchberger geschrieben hat. Prof. Martini, der zu den Wissenschaftlern gehörte, die am 22. März 1928 als Beobachter in Konnersreuth weilten, teilte dem Bischof mit, warum er sich nach langem Zögern entschlossen habe, seine gewonnenen Eindrücke der Öffentlichkeit bekanntzugeben: ,,Ich sehe große Gefahren. Allein schon das meines Erachtens außerordentlich große Risiko, daß hier eine gewaltige Unwahrhaftigkeit... in die allerengste Verbindung mit der Kirche gebracht wird, von der Kirche gleichsam in ihrem Schoß aufgenommen wird, ist unerträglich. . . . Ich komme immer mehr zu der Überzeugung, daß ich einerseits auf die Dauer doch nicht werde schweigen dürfen, daß es andererseits besser ist, die Warnungen kommen von katholischer Seite, als daß auch hier wieder abgewartet wird, bis die Feinde der Kirche billige Lorbeeren einheimsen können. Wenn es nicht durchgesetzt werden kann, daß es um Therese Neumann völlig still wird, es sei denn, sie willigt in eine neue ärztliche Überwachung ein, dann werde ich meinem Gewissen verpflichtet sein, offen die Stimme der Warnung zu erheben. Ich habe mir diese Gewissensfrage so gründlich überlegt, daß ich mir ganz klar darüber bin, was meine Pflicht ist; es wird keine Gründe geben, die mich darin anderen Sinnes machen könnten 1«

Zu großem Dank verpflichtet bin ich Herrn Prof. Dr. med. F. Schleyer für Hinweise und Ratschläge aus medizinischer Sicht und Herrn Dr. jur. W. Wimmer, dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Mannheim, für kriminalistische und juristische Anregungen.


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Letzte Änderung: 5. Juni 2008