Wolfgang Jarius
12053 Berlin
Einschreiben/Rückschein
Landgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
Datum: 15.März 2006
-6 O 40/06-
Schreiben des Gerichts vom 17.2.2006,
Eingang am 21.2.2006
Jarius ./. Hansestadt Lübeck
Sehr geehrte Frau Gille,
unter Bezugnahme auf Ihr formloses Schreiben vom 17.2.2006 -bei
mir eingegangen am 21.2.2006- teile ich folgendes mit:
Es werden hiermit ausdrücklich die vorliegenden Form- und
Verfahrensfehler gerügt.
Es existiert kein Beschluss darüber, dass die Rechtssache einem
Einzelrichter übertragen wurde.
Sie allerdings schreiben mir am 17.2.2006 ausdrücklich mit
der Bezeichnung : Gille, Einzelrichterin.
Ich rüge diesbezüglich auch die Verweigerung rechtlichen
Gehörs.
Bevor die Rechtssache einem Einzelrichter übertragen wird,
ist den Parteien rechtliches Gehör zu dem entsprechenden Vorhaben
der Kammer zu gewähren.
Ich erkläre mich nicht damit einverstanden, dass ein Einzelrichter
tätig wird.
Ich beantrage hiermit eine vollbesetzte Kammer.
Auf Grund der nachfolgend geschilderten Fakten halte ich zudem die
gesamte Richterschaft des Amts- und Landgerichtes Lübeck für
befangen.
1. Ich stelle den Antrag,
die Rechtssache an das OVG Schleswig-Holstein umgehend zurück
zu senden/zurück zu verweisen, da das Landgericht Lübeck
für eine Entscheidung in der Sache seine Zuständigkeit
bereits mit
Schreiben vom 13.7.2001 - 6 O 10/01- -Anlage 1- ausdrücklich
verneint hat und weil es sich um ein -im Anschluss an die Revisionsentscheidung
des Bundesarbeitsgerichtes- vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
an das
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein (-10 A 101/89-)verwiesenes
Verfahren handelt, sodass eine nochmalige "Weiterverweisung"
unzulässig und rechtsmissbräuchlich ist.
Ich rüge insofern die diesbezüglich vorliegenden Form-
und Verfahrensfehler.
Ich weise -unter Bezugnahme auf die Ausführungen in meinem
nachfolgenden Schriftsatz- ausdrücklich noch einmal darauf
hin:
Ich habe bis heute keinen einzigen Pfennig, keinen einzigen Cent
meiner aufgelaufenen und bis heute bestehenden Forderungen aus Gehalt
für mein seit dem 20.11.1984 bestehendes und bisher ungekündigtes
Arbeitsverhältnis mit dem Senat der Hansestadt Lübeck,
aus Nebenleistungen oder Schadensersatz ausgezahlt bekommen.
Über die Fakten der Nichtzuständigkeitserklärung
durch Richter Hurlin habe ich seinerzeit sowohl das Oberverwaltungsgericht
in Schleswig ( - 2 L 46/01- ) wie auch später das Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig ( -5 C 71.03- ) informiert und vor der jeweils erfolgten
Entscheidung ( 12.9.2001/ 16.12.2004) entsprechend in Kenntnis gesetzt.
Dieses Verfahren betrifft einen Rechtsstreit, hinsichtlich dessen
sich bereits der 5.Senat des undesarbeitsgerichtes durch Urteil
vom 7.Dezember 1988 für nicht zuständig erklärt,
meine Revision deshalb zurückgewiesen hat und das Verfahren
infolge meines bereits vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
hilfsweise gestellten Antrages zum Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein
( -10 A 101/89-) verwiesen hat.
Das BAG hielt allein den Verwaltungsrechtsweg für gegeben,
weil es seinerzeit der Rechtsauffassung war, der Verwaltungsakt
vom 19.11.1984 -mit diesem wurde die Heranziehung zur Zwangsarbeit
angeordnet- sei zwar für rechtswidrig erklärt, nicht jedoch
aufgehoben worden. Daher sei die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.
Meine Revision wurde mit der entsprechenden Begründung zurückgewiesen.
Diese fehlerhafte Rechtsauffassung wurde fast 10 Jahre später
durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20.11.1997 -BVerwG.
5 C 1.96- revidiert.
Es wurde u.a. auch festgestellt, dass die von mir verrichtete Arbeit
ohne Rechtsgrund abgeleistet wurde, weil der Verwaltungsakt mit
der festgestellten Rechtswidrigkeit auch als aufgehoben zu gelten
habe.
Auch wenn die seinerzeitige Verweisung an das Verwaltungsgericht
Schleswig-Holstein fehlerhaft war, so hat sich das Verwaltungsgericht
doch an die Verweisung gebunden zu halten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat insofern grundsätzlich folgendes
entschieden:
Bei fehlerhafter Rechtswegzuweisung hat das Gericht, an das verwiesen
worden ist, sein eigenes Verfahrensrecht anzuwenden. Dagegen ist
die Sache stets nach materiellem Recht zu entscheiden, das von diesem
Gericht für gegeben gehalten wird. Insoweit ist es also an
den Irrtum des verweisenden Gerichtes nicht gebunden.
(BVerwG. 6.6.1967).
Eine nochmalige Verweisung an ein weiteres Gericht -hier: an das
Zivilgericht, Landgericht Lübeck- ist nicht nur unzulässig,
es ist unter Anwendung geltender Gesetze und höchstrichterlicher
Rechtssprechung also auch ausgeschlossen.
Die hinsichtlich meiner Gehalts- und Nebenleistungsansprüche
aus meinem seit dem 20.11.1984 bestehenden und bis heute ungekündigten
-anerkannten- Arbeitsverhältnis bisher durchgeführten
Instanzen:
I. - 10 A 258/86- VG Schleswig Urteil vom 20.11.1987
II. - 4 OVG A 26/88- OVG Lüneburg Urteil vom 23.03.1988
III. - 5 B 83.88- BVerwG.Berlin Beschluss vom 2.12.1988
IV. - 4 b Ca 2996/86- Arb.Ger.Lübeck Urteil vom 4.02.1987
V. - 5 Sa 351/87- LAG Kiel Urteil vom 30.09.1987
VI. - 5 AZR 760/87- BAG Kassel Urteil vom 07.12.1988
VII. - 10 A 101/89 - VG Schleswig Urteil vom 13.12.1990
VIII. - 5 L 278/91- OVG Schleswig Urteil vom 26.01.1993
IX. - 5 C 1.96 - BVerwG. Berlin Urteil vom 20.11.1997
X. - 2 L 46/01- OVG Schleswig Urteil vom 12.09.2001
XI. - 5 C 71.03 - BVerwG. Leipzig Urteil vom 16.12.2004
XII. - 2 LB 21/05- OVG Schleswig Beschluss vom 6.01.2006
XIII. - 5 ER 12 8.06- BVerwG. Leipzig
Der Rechtsstreit wurde bereits einmal ( s.o. unter V. ) von einem
an das nächste Gericht ( s.o. unter VII. ) verwiesen.
Das Verwaltungsgericht und in Folge die nächst höheren
Instanzen haben also unter Beachtung ihres eigenen Verfahrensrechts
über alle meiner seit dem 20.11.1984 angefallenen Ansprüche
abschließend zu entscheiden.
So hat es auch die Beklagte -der Senat der Hansestadt Lübeck-
selber richtig erkannt und mir eine entsprechende Willenserklärung
schriftlich mitgeteilt.
Mit Schreiben vom 23.7.1998 erklärte Herr Stephan Papke vom
Rechtsamt wörtlich: ......in diesem ( 2 L 46/01- ) Verfahren
werden sie Gelegenheit haben, den in Ihrem Schreiben bezifferten
Forderungsbetrag substantiiert darzulegen und nachzuweisen.
Für die Hansestadt Lübeck besteht wegen dieses anhängigen
Rechtsstreits keine Veranlassung, sich außerhalb des Verfahrens
mit ihren Schadensersatzforderungen auseinander zu setzen.
Ich füge dieses Schreiben in Kopie als -Anlage 2- zur Kenntnisnahme
bei.
Die Rechtssache ist wegen aller Ansprüche, die sich aus der
durch Urteil vom 10.7.1986 - 10 A 196/85- festgestellten Rechtswidrigkeit
der Arbeitsverpflichtung seit dem 20.11.1984 bis heute ergeben haben
insbesondere wegen des inzwischen durch das BVerwG. anerkannten
Arbeitsverhältnisses- und für alle Ansprüche, die
sich noch weiter ergeben, da das Arbeitsverhältnis bisher nicht
gekündigt wurde, ausschließlich durch das Oberverwaltungsgericht
bzw. durch das Bundesverwaltungsgericht abschließend zu entscheiden.
Unter Berücksichtigung dieser Fakten und wegen der Unzulässigkeit
einer nochmaligen Weiterverweisung an den nächsten Gerichtszweig
erklärte deshalb auch Richter Hurlin von der 6. Kammer des
LG Lübeck bereits am 13.7.2001 -Anlage 1- seine Nichtzuständigkeit.
Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn sich zuständige Richter
und Bundesrichter der Verantwortung und Entscheidung entziehen,
indem sie trotz der bereits erklärten Nichtzuständigkeit
des Landgerichtes Lübeck -und des Weiterverweisungsverbotes-
trotzdem eine Verweisung, diese allerdings erst viereinhalb Jahre
später, nämlich am 31.1.2006 dorthin vornehmen und darüber
hinaus im Revisionsurteil wahrheitswidrig festhalten, dieser Teil
der Klage sei bereits am 12.9.2001 an das Landgericht Lübeck
verwiesen worden, deshalb stehe einer Entscheidung im Revisionsverfahren
die dortige Rechtshängigkeit entgegen.
Dieses Vorgehen wird noch strafrechtlich zu bewerten und zu verfolgen
sein.
Bisher hatte sich Richter Harbeck dahingehend geäußert,
dass die Verweisung erst vorgenommen werden kann, wenn abschließend
durch das Oberverwaltungsgericht entschieden wurde. Das Verfahren
ist hingegen noch offen.
Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Hinsichtlich der durch Richter Harbeck nach Ablauf von über
vier Jahren vorgenommenen Verweisung eines Teils des Rechtsstreites
des Verfahrens - 2 L 46/01- OVG Schleswig-Holstein an das Landgericht
Lübeck wird zudem auch wegen dieses Teils des Verfahrens gemäß
§ 152a VwGO hiermit ausdrücklich die vor dem OVG erfolgte
Verweigerung rechtlichen Gehörs gerügt.
Richter Harbeck hat mir auch für diesen Teil der Klage kein
rechtliches Gehör gewährt. Er hat damals unter Anwendung
von Nötigungsstraftatbeständen versucht, mich zu einer
Rücknahme des Teils der Klage zu bewegen.
Als ich mich dieser Forderung -auch unter Bezugnahme auf das Schreiben
der Beklagten vom 24.7.1998- widersetzte, drohte Richter Harbeck
mir mit der Auferlegung sehr hoher Gerichtskosten, sodass ich mich
genötigter Weise entschließen musste, die Verweisung
an das Landgericht Lübeck hilfsweise zu beantragen, um später
die Überprüfung der fehlerhaften Entscheidung durch das
OVG durch das Bundesverwaltungsgericht vornehmen lassen zu können.
Es handelt sich bei dem Teil des Verfahrens, der nun unzulässiger
Weise -vielleicht auch nur dem Schein nach- an das Landgericht Lübeck
verwiesen wurde, um eine zulässige Klagerweiterung zum Verfahren
-2 L 46/01- , für das die Zustimmung der Beklagten durch ihr
Schreiben vom 23.7.1998 -Anlage 2- zum einen und auch infolge der
durch sie unterlassenen Stellungnahme quasi mit einem stillschweigenden
Zugeständnis in Bezug auf meine geltend gemachten Forderungen,
Anträge, Beweisanträge, Äußerungen, der Inhalte
meiner Schriftsätze und Erklärungen zum anderen, ohne
Zweifel vorlag.
Richter Harbeck hat meine umfassenden Beweisanträge ebenso
zu keiner Zeit gewürdigt, bearbeitet oder bei seiner betrügerischen
Entscheidung berücksichtigt.
Er hat mir also auch hinsichtlich der gestellten Beweisanträge
rechtliches Gehör nach § 152a VwGO. verweigert.
Richter Harbeck ist ein Betrüger und infolge meiner diversen,
gegen ihn gestellten Strafanträge offenkundig wohl auch bereits
vorbestraft.
Insofern verweise ich auf die entsprechenden Ermittlungsverfahren
bzw. eventuell der Hauptsacheverfahren bei den zuständigen
Ermittlungs- und Anklagebehörden.
Richter Harbeck begründete u.a. seine Entscheidung vom 12.9.2001,
mir keine Zinsen auf meine Gehaltsforderungen zuzusprechen damit,
dass ich mich im Annahmeverzug befände und deshalb auf Zahlung
von Zinsen seit dem 20.11.1984 keinen Rechtsanspruch hätte.
Es lag kein Zahlungsangebot der Beklagten vor, wo ich überhaupt
hätte etwas abfordern oder annehmen können.
Die jetzt nach Ablauf von über vier Jahren offenbar durch
ihn angeordnete und vorgenommene Verweisung dient allein dem Zweck,
mir meinen Rechtsweg abzuschneiden, mich mit hohen Kosten belasten
zu können und darum, dass er auf diese Weise beabsichtigt,
seinen an mir begangenen Betrug perfektionieren und im Ganzen vollenden
zu können, weil das Landgericht seine Nichtzuständigkeit
bereits am 13.7.2001 erklärt hat und weil er genau weiß,
dass eine nochmalige Verweisung an das nächste Gericht -siehe
obige Ausführungen- unzulässig ist. Es besteht darüber
hinaus auch der dringende Verdacht, dass überhaupt keine Verweisung
statt fand, sondern nur der Anschein erweckt wird. Wenn die Akten
vom OVG an das Landgericht Lübeck mit dem Hinweis versandt
werden: zur weiteren Veranlassung, dann besagt das nicht zwingend,
dass die am 12.9.2001 beschlossene Verweisung auch tatsächlich
statt gefunden hat.
Denn anzumerken ist, dass die jetzige Übersendung der Akten
von der Geschäftsstelle -einer Justizangestellten- durchgeführt
wurde.
Auf wessen Anweisung ist nicht ersichtlich.
Form- und Verfahrensfehler werden deshalb hiermit gerügt.
Bei dem jetzt verwiesenen Teil der Klage - 2 L 46/01- wurde infolge
der seinerzeitigen Kostendrohung und Nötigung durch Richter
Harbeck von mir nur hilfsweise der Antrag auf Verweisung an das
zuständige Gericht gestellt.
Auf einen hilfsweise gestellten Antrag muss eine Prüfung durch
das Gericht von Amts wegen erfolgen. Ich bin schließlich Rechtslaie
und wie die Abwicklung eines öffentlich -rechtlichen Erstattungsanspruches
- der im übrigen alle Forderungen beinhaltet, die mir aufgrund
des rechtswidrigen Handelns des Senats der Hansestadt Lübeck
seit dem 20.11.1984 entstanden sind zu handhaben ist, muss das Gericht
nach seinem eigenen Verfahrensrecht prüfen, wenn der Rechtsstreit
dorthin verwiesen wurde.
Folglich stellte ich ausdrücklich nur einen Hilfsantrag auf
Verweisung.
Eine Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde durch das OVG
nicht vorgenommen. Die Beklagte hat im Übrigen auch keine meiner
im OVG-Verfahren - 2 L 46/01- geltend gemachten Forderung bestritten,
keine meiner Behauptungen zurückgewiesen, da sämtliche
meiner Behauptungen und Schilderungen Fakt und alle geltend gemachten
Forderungen berechtigt sind.
Im Gegenteil, die Beklagte bezog sich ja ausdrücklich mit
Schreiben vom 24.7.1998 -Anlage 2- darauf, sich außerhalb
des Verfahrens -2 L 46/01- nicht mit meinen Schadensersatz- und
sonstigen Forderungen auseinandersetzen zu wollen, da ich alle meine
Forderungen zum laufenden Verfahren vor dem OVG - 2 L 46/01- vortragen
und geltend machen müsse.
Dem ausdrücklichen Verlangen war ich seinerzeit selbstverständlich
auch gefolgt.
Statt nach Recht und Gesetz zu handeln verweigerte mir Richter Harbeck
beim Termin am 12.9.2001 diesbezüglich das rechtliche Gehör.
Dieser Fakt wird ausdrücklich gemäß § 152a
VWGO. erneut gerügt.
Nach alledem ist die nunmehr vielleicht oder faktisch erfolgte
Verweisung unzulässig, ermessensfehlerhaft. Sie stellt einen
weiteren Betrug des Richters am OVG Harbeck dar.
Der Rechtsstreit ist nämlich weiterhin rechtshängig.
Infolge der erneuten Rechtsbeugung und des erneuten Betruges durch
Richter Harbeck befindet sich die Angelegenheit zum dritten Male
vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Der Beschluss vom 6.1.2006 -2 LB 21/05- leidet darüber hinaus
an einem schweren Formfehler, es liegen Verfahrensfehler vor, sodass
dieser Beschluss auf meinen entsprechenden Antrag hin von Amts wegen
aufgehoben werden muss.
Betrugsurteile - 2 L 46/01- und - 5 C 71.03- können nicht
in Bestandskraft erwachsen.
Betrugsurteile müssen von Rechts wegen aufgehoben werden.
Die fünf Bundesrichter des 5.Senats des Bundesverwaltungsgerichtes
in Leipzig haben zum Vorteil des Senats der Hansestadt Lübeck
offenbar aus parteipolitischen Gründen Recht und Gesetz gebeugt,
Steuerhinterziehung geduldet, rechtliches Gehör verweigert,
unzulässige Absprachen mit einer beigeordneten Rechtsanwältin
und offenbar auch mit der Beklagten getroffen und mir damit nach
über zwanzig Jahren Instanzenweg den Rechtsanspruch, das Anerkenntnis,
die Auszahlung und Vollstreckbarkeit meiner aufgelaufenen tarifrechtlichen
Entlohnung aus meinem seit dem 20.11.1984 bestehenden und bis heute
ungekündigten Arbeitsverhältnis unmöglich gemacht
und letztendlich verweigert.
Die Urteile werden "im Namen des Volkes" gesprochen.
"Das Volk" aber betrügt seine Bürger nicht zum
Wohle und zur Vermögensmehrung von Sekten und städtischen
Verwaltungen. Einige Bürger des Volkes sind Betrüger,
das steht außer Frage. Der überwiegen Teil aber -zu denen
gehöre auch ich- lebt nach Recht und Gesetz, lässt sich
nicht das geringste zu schulden kommen und kämpft wenn es notwendig
wird um die Anerkennung seiner Rechte, um die Beachtung seiner Grundrechte
und um den finanziellen Ausgleich, der ihm infolge rechtswidrigen
Handelns der öffentlichen Gewalt zusteht.
Für mich erfüllen die Rechtsbeugungen und Betrügereien
der Richter, speziell die der Bundesrichter im Hinblick auf die
"im Namen des Volkes" ergangenen Urteile den Straftatbestand
der Beleidigung.
Es ist für einen Rechtsstaat ein Armutszeugnis, wenn Sektenmitglieder
sich bereits vor über zehn Jahren damit rühmten, sich
jedes Urteil kaufen und jeden Prozess gewinnen zu können und
diese Behauptung damit begründeten, dass jeder Richter in der
Bundesrepublik Deutschland korrupt sei.
Der Bundesrichter Dr.Säcker meinte am 20.11.1997 zu Herrn
Papke: warum streiten Sie eigentlich noch dagegen an, sie haben
das Arbeitsverhältnis doch schon lange anerkannt.
Dr.Säcker damals: Das wird teuer, sehr teuer. Wie viel macht
das denn so ungefähr? Ich antwortete: Mein Arbeitsverhältnis
dauert an und weiter: ich habe bis heute keinen Pfennig erhalten.
Durch Urteil - 5 C 1.96- verwies das Bundesverwaltungsgericht den
Rechtsstreit zurück an das OVG Schleswig-Holstein zwecks Prüfung
ob und in welcher Höhe mir Gehaltsansprüche zustehen.
Dort ließ man die Sache in der Schublade verschwinden und
bearbeitete sie erst nach Ablauf mehrerer Jahre. Da meine Deportation
aus Lübeck kurz bevor stand mahnte ich eine zügige Terminierung
an, aber erst nach der erfolgten Deportation wurde am 12.September
2001 das Betrugsurteil durch Richter Harbeck gefällt.
Das mir zustehende Gehalt aus meinem seit dem 20.11.1984 bestehenden
und bis heute nicht gekündigten Arbeitsverhältnis mit
dem Senat der Hansestadt Lübeck wurde von meinem Arbeitgeber
über Jahre hinweg nicht an mich, sondern in Höhe von Millionen
Deutscher Mark an Sektenmitglieder (Zeugen Jehova und Scientology-Sekte)
ausgezahlt. Es wird auf die Ausführungen im Tatbestand am Schluss
des Schreibens hingewiesen.
Äußerungen der Richter in einer Revisionsverhandlung
vom 20.11.1997 ( BVerwG. 5 C 1.96- ) in dieser Sache lassen darauf
schließen, dass bereits 1997 entsprechende Kenntnis über
diese Fakten bei den Bundesrichtern vorhanden war. Dadurch ist der
Vorsatz des durch die Bundesrichter zu meinen Lasten begangenen
Betruges nachgewiesen.
Ich habe bis heute keinen einzigen Pfennig und keinen einzigen Cent
meiner seit dem 20.11.1984 aufgelaufenen Ansprüche aus Gehalt
und Nebenleistungen oder Schadensersatz ausgezahlt bekommen.
Auf diese Fakten sind die Bundesrichter und auch Richter Harbeck
von mir nicht nur einmal, sondern ständig hingewiesen worden.
Ich habe zwar -was mein Arbeitsverhältnis betrifft- in jeder
Hinsicht "Recht" bekommen. Aber Urteile, aus denen ich
die Vollstreckung meiner summarisch festgestellten Gehaltsansprüche
und Nebenleistungen gegen den Senat der Hansestadt Lübeck betreiben
könnte, wurden durch Betrug und Rechtsbeugung der Richter am
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Harbeck, Habermann und
Richterin Strzyz und eben der fünf Bundesrichter Dr.Säcker,
Schmidt, Dr.Rothkegel, Dr.Franke und Prof.Dr.Berlitt durch die Weigerung,
mir die Wiedereinsetzung hinsichtlich des Urteils - BVerwG. 5 C
71.03- zu gewähren, vereitelt.
Ich nehme aber keinesfalls hin, dass das mir zustehende Gehalt
in Millionenhöhe von meinem Arbeitgeber an Sektenmitglieder
ausgezahlt wurde und das rechtmäßig mir zustehende und
mir gehörende Geld wegen dieser parteipolitisch organisierten
Bandenkriminalität und durch den Machteinfluss der Sekten der
Zeugen Jehovas und der Scientology-Sekte in Mafia Manier und infolge
aktiver Unterstützung durch die Bundesverwaltungs- und Oberverwaltungsrichter
mir seit über 20 Jahren und weiterhin zur Auszahlung vorenthalten
wird.
Ich bin bis Ende 2004 in gutem Glauben noch davon ausgegangen, dass
mir durch das alleinige Verschulden der mir beigeordneten Rechtsanwältin
Frau Dr. Susanne Pohle aus Leipzig und der durch sie mit dem Beklagtenvertreter
Stephan Papke getroffenen Absprache meine Rechtsansprüche durch
die Bundesverwaltungsrichter abgesprochen und versagt wurden.
Das also Frau Dr. Pohle mit ihrem pflichtwidrigen und Partei verratendem
Verhalten die Bundesrichter arglistig getäuscht und zu meinem
Nachteil belogen und hintergangen hat. Meine Revisionsschrift so
zum Vorteil der Beklagten formulierte, dass die von mir in den Vorinstanzen
selbst geforderten, formulierten und verfolgten Ansprüche infolge
fehlender Revisionsrügen dann nicht zugesprochen und statt
dessen der Änderung meiner Klaganträge zu meinem Nachteil
von Frau Dr.Pohle zugestimmt wurde.
Seit dem 2.6.2005 -dem Tag des Zugangs des Beschlusses hinsichtlich
der verweigerten Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand- habe
ich aber nun Kenntnis davon, dass sich auch die Bundesrichter des
5.Senats des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig an allen in Frage
kommenden Delikten - insbesondere dem Delikt des Betruges nach §
263 StGB.- schuldig und damit strafbar gemacht haben, bzw. dass
der Betrug offenkundig von den Bundesrichtern ausging und diese
fünf Richter Frau Dr.Pohle zu ihrem mir gegenüber begangenen
schweren Parteienverrat angestiftet haben, damit mir mein Recht
nach 20 Jahren Instanzenweg endgültig zum Vorteil der Lübecker
Stadtverwaltung und der durch diese korrumpierten Sektenmitglieder
versagt werden konnte. Frau Dr.Pohle jedenfalls soll bezüglich
ihres Partei verratenden Verhaltens gegenüber den Strafermittlungsbehörden
erklärt haben, auf Verlangen der Bundesrichter entsprechend
gehandelt zu haben.
Mafiöse Vorgehensweisen, an denen sich nun auch die vorgenannten
Bundesrichter der Verwaltungsgerichtsbarkeit beteiligten.
Parteipolitisch organisierte Bandenkriminalität zum Wohle und
zur Mehrung des Vermögens der in der Bundesrepublik Deutschland
ansässigen Sekten -Zeugen Jehovas und Scientology-Sekte- und
der städtischen Kommunen.
Der damalige Bürgermeister von Lübeck -Michael Bouteiller-
rühmte sich deshalb auch dieser zu Gunsten der öffentlichen
Verwaltung wohlwollend durch die Verwaltungsrichter gefällten
Urteile mit der Aussage: wozu hat man denn seine Beziehungen, schließlich
war ich ja selber mal als Verwaltungsrichter tätig.
Bereits die Richter am Bundesarbeitsgericht haben sich am 7.12.1988
-auch das ist unbestritten- mit der Beklagten Hansestadt Lübeck
(Herrn Bernhard Volkmar und Herrn Werner Lippe) zu meinem Nachteil
-ich befand mich in der 6.Instanz von inzwischen 13 Instanzen eines
Rechtsstreites- abgesprochen.
Das Recht wurde gebeugt, Fälschungen des Tatbestands vorgenommen,
Prozessbetrug begangen, nur damit mein Arbeitsverhältnis nicht
schon damals hätte anerkannt werden müssen. Ein ohne jeden
Zweifel seitens der Hansestadt Lübeck aus politischen Gründen
und wegen der Tausenden von unentgeltlich vollschichtig arbeitenden
Zwangsarbeiter abgesprochenes und bestelltes Unrechtsurteil.
Für welche Gegenleistung?
Entschieden am 7.12.1988 durch die Richter am Bundesarbeitsgericht
Prof.Dr.Thomas, Dr.Gehring, Dr.Olderog, Dr.Koffka und Pallas - 5
AZR 760/87- . Diese Bundesrichter verwiesen auf Grund meines bereits
beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hilfsweise gestellten
Antrags hin den Rechtsstreit zuständigkeitshalber an das Verwaltungsgericht
von Schleswig-Holstein ( -10 A 101/89-) .
Der Skandal, an dem zum heutigen Zeitpunkt nun auch die Bundesverwaltungsrichter
mit beteiligt sind, er hätte damals schon aufgedeckt und aus
strafrechtlicher Sicht überprüft werden können.
Wenn nur ein einziger Richter nach Recht und Gesetz gehandelt und
sich nicht hätte von der Partei oder von der städtischen
Verwaltung manipulieren oder beeinflussen lassen.
Nur weil das nicht geschah, bedurfte es über 20 Jahre, bis
die Bundesrepublik Deutschland, der "Rechtsstaat", die
Verfassung und die Exekutive von diesem Skandal eingeholt und hoffentlich
aufgerüttelt wird und alle daran beteiligten Täter strafrechtlich
zur Verantwortung gezogen werden.
Die Bundesverwaltungsrichter haben umfassende Kenntnis von den
Straftaten der städtischen Verwaltung des Senats der Hansestadt
Lübeck. Der Vorsitzende Dr.Säcker äußerte sich
am 16.12.2004 im Revisionsverfahren auf meine Hinweise entsprechend:
Das wissen wir.
Darüber hinaus sind sie durch Übersendung einer Kopie
meiner Anzeige vom 3.5.2005 hinsichtlich der ohne mein Wissen geführten
Phantomverfahren und der durch die Stadtverwaltung gefälschten
Lohnsteuerkarte 1995 ausführlich von mir über den zur
Anzeige gebrachten Skandal in Kenntnis gesetzt worden und haben
gleichwohl umgehend durch Beschluss vom 4.5.2005 meinen Antrag auf
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand in Bezug auf die Unrechtsentscheidung
vom 16.12.2004 - 5 C 71.03- nicht entsprochen.
Die Bundesrichter haben durch ihr strafrechtlich relevantes Vorgehen
und der vorsätzlich erfolgten Begünstigung der Beklagten
dafür Sorge getragen, dass das mir zustehende Geld, das jahrelang
und in Millionen Höhe an Sektenmitglieder ausgezahlt wurde,
mir nun zur Auszahlung Kraft eines Unrechtsurteils vorenthalten
wird.
Sie haben mir die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zwecks
Aufklärung dieses Skandals versagt und vereiteln durch diese
Amtspflichtverletzung die Abänderung/Aufhebung eines offenkundig
durch Betrug entstandenen Urteils.
Für diese verfassungsfeindlichen und rechtsstaatsfeindlichen
Amtspflichtverletzungen sind auch Bundesrichter -genau wie jeder
andere Bürger dieses Staates, der sich solcher Delikte schuldig
macht- strafrechtlich zu belangen.
Das Ermittlungsverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Leipzig
anhängig.
Ein seit Jahrzehnten systematisch von der öffentlichen Verwaltung
und Justiz in einem "Rechtsstaat" begangener unglaublicher
Verwaltungs-Justiz- und Korruptionsskandal sprengt inzwischen die
Dimensionen der menschlichen Vorstellungskraft.
Noch am 16.12.2004 -dem Tage der mündlichen Revisionsverhandlung-
erklärten wir Rechtsanwältin Dr.Pohle, als diese frech
äußerte, sie haben doch schon Geld bekommen, dass ich
noch keinen einzigen Pfennig oder Cent meiner rückständigen
Ansprüche ausgezahlt bekommen habe.
Niemand hielt es für notwendig, die Sache durch offizielles
Ansprechen während der Revisionsverhandlung endlich aufzuklären.
Schriftlich vorgetragen habe ich alle diese Fakten ja nicht nur
einmal in meinen Schriftsätzen an das Gericht und an die mir
beigeordneten Rechtsanwälte/Rechtsanwältin.
Der Vorsitzende Dr.Säcker legte am 16.12.2004 jedem der beteiligten
Richter eine DIN A 4 Seite auf den Tisch. Und fragte in diesem Zusammenhang
ganz nebenbei: Stimmt das? Frau Dr.Pohle nickte und sagte ja. Ich
wusste nicht um was es ging und maß diesem Dialog keinerlei
Bedeutung bei.
Wenn aber die Bundesrichter hinsichtlich meines Wiedereinsetzungsantrages
diesen mit der Begründung, ich hätte ja nicht die Verweigerung
rechtlichen Gehörs nach § 152a VWGO. gerügt begründen,
dann muss in diesem übergebenen DIN A 4 Blatt etwas gestanden
haben, was mir unbekannt war und wozu ich nicht gehört wurde.
Dessen Inhalt aber zu meinem Nachteil im Urteil verwertet wurde
und durch das Nichterscheinen des Beklagtenvertreters nicht offiziell
durch die Beschuldigten angesprochen oder geklärt werden musste.
Ich kann doch nicht vorausahnen, das mich auch die Bundesrichter
um meine Rechte und Ansprüche betrügen werden und von
der Beklagten die gegen meine Person gerichtete, mit Rufmord und
Verleumdung gespickte Geheimakte annehmen, den mir unbekannten Inhalt
verwerten und bei der Entscheidung dann gegen mich auslegen.
Die Bundesrichter haben Kenntnis davon erlangt, dass ich keinen
einzigen Pfennig oder Cent meiner aufgelaufenen Ansprüche aus
meinen seit dem 20.11.1984 bestehenden und bis heute nicht gekündigten
Arbeitsverhältnis ausgezahlt bekommen habe.
Sie haben durch Unterlassen der Befragung meiner Person und der
Aussage " Das wissen wir" auch Kenntnis davon, dass das
mir zustehende Gehalt in Höhe von Millionen Deutscher Mark
über Jahre hinweg von der Beklagten nicht an mich, sondern
an Sektenmitglieder ausgezahlt wurde.
Ich habe schon vor Jahren versucht, im Klageweg zu erreichen, dass
mir eine Einsichtnahme in die Westdeutsche Stasi-Akte bzw. die Retentakte
Band 20, die bei der Beklagten über mich geführt wird,
gewährt wird.
In dieser mir bis heute unbekannten Geheimakte, die seitens der
Beklagten überall nur unter vorgehaltener Hand streng geheim
vorgelegt wird, damit ich meiner mir zustehenden Ansprüche
kraft Urteils beraubt werden kann, sind Verleumdungen gegen mich
dokumentiert, Unterstellungen gegen mich festgehalten, werden die
mir unbekannten Phantomurteile verwahrt und ist meine von der Stadtverwaltung
gefälschte Lohnsteuerkarte 1995 enthalten.
Diese Geheimakte ist dem OVG bei seiner Entscheidung - 2 L 46/01-
vom 12.9.2001 bekannt gewesen. Der zu meinem Nachteil gefälschte
Inhalt dieser Westdeutschen Stasi-Akte ist auch den beschuldigten
Bundesrichtern inhaltlich bekannt und wurde von ihnen bei den Entscheidungen
vom 20.11.1997 - 5 C 1.96- und vom 16.12.2004
- 5 C 71.03- gegen mich verwertet.
Die beschuldigten Bundesrichter haben Kraft ihres Amtes dafür
Sorge getragen, dass mir die Einsichtnahme in diese Rufmordakte
für alle Zeit versagt wird und ich gleichwohl mit Hilfe der
dokumentierten Verleumdungen um meine gesamten Ansprüche betrogen
worden bin.
Die mir verweigerte Einsichtnahme in die Retentakte Band 20 wurde
beschlossen in den Verfahren:
Az. -10 A 37/94- Urteil vom 6.12.1995 durch die Richter am Verwaltungsgericht
Schleswig-Holstein Feist, Dr.Teschner und Richterin Koll.
Az. - 5 L 15/96- Urteil vom 10.12.1996 durch die Richter am Oberverwaltungsgericht
Schleswig-Holstein Vizepräsident am OVG Nissen, Habermann und
Wilke.
Az. - 5 B 10.97- Urteil vom 21.2.1997 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht
Dr.Säcker, Dr. Pietzner und Schmidt.
Meine Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidungen wurde nicht
zur Entscheidung angenommen. Beschluss vom 9.5.1997 - 1 BvR 519/97-
durch Richter Kühling, Richterin Jaeger und Richter Steiner.
Da die Phantomurteile den Recherchen zufolge Anfang bis Mitte 1995
von der Stadtverwaltung ohne mein Wissen, aber in meinem Namen geführt
wurden und meine Lohnsteuerkarte 1995 durch die Stadtverwaltung
gefälscht wurde, geben die Daten der Entscheidungen hinsichtlich
der verweigerten Akteneinsicht in die Retentakte Band 20 Aufschluss
darüber, dass die beschuldigten Bundesrichter bereits zum Zeitpunkt
ihrer in meiner Angelegenheit getroffenen Revisionsentscheidung
vom 20.11.1997 - 5 C 1.96- Kenntnis über den gefälschten
Inhalt dieser Geheimakte erlangten, mich darüber vorsätzlich
in Unkenntnis ließen und sich in Folge an den kriminellen
Taten der Lübecker Stadtverwaltung mittelbar beteiligten und
über den Fakt des mir zustehenden, aber an Sektenmitglieder
ausgezahlten Gehalts/Geldes unterrichtet waren.
Sowohl die Richter am Bundesverwaltungsgericht wie auch die Richter
am Oberverwaltungsgericht stehen, was die Aufhebung ihrer Unrechtsurteile,
das Heilen der begangenen Prozessbetrügereien, das Beachten
des Gebotes, nach Recht und Gesetz zu handeln, selbst in der Pflicht.
Es ist rechtsstaatswidrig, wenn Landes- und Bundesrichter Recht
und Gesetz beugen, wenn sie Grundrechte eines Bürgers missachten,
wenn sie nach Schluss der mündlichen Revisionsverhandlung verleumdende
und gefälschte Geheimakten von einer beklagten städtischen
Verwaltung annehmen und den Inhalt zum Nachteil des Klägers
-ohne dessen Kenntnis- in ihren Entscheidungen verwerten.
Es kann nicht hingenommen werden, dass sie sich der Verantwortung
für ihr strafrechtlich relevantes Handeln dergestalt entziehen,
indem sie einen vorgetragenen Sachverhalt zum Nachteil des Klägers
ungeprüft und unaufgeklärt lassen und diesen Teil des
Verfahrens an das nächste Gericht weiter verweisen.
Gegebenenfalls muss hier gegen alle in dieser Angelegenheit ergangenen
Betrugsurteile noch eine
Verfassungsklage
beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat jedenfalls in zwei Grundsatzurteilen
vom 20.11.1997 und vom 16.12.2004 das zwischen mir und dem Senat
der Hansestadt Lübeck seit dem 20.11.1984 bestehende und bis
heute ungekündigte Arbeitsverhältnis anerkannt.
Mir wurden am 16.12.2004 auch weitere Arbeitnehmerrechte zugesprochen.
Der mich laufend betrügende Richter Harbeck ignoriert diese
Grundsatzentscheidungen und spricht sowohl in seinem Unrechtsurteil
- 2 L 46/01- wie auch in seiner Unrechtsentscheidung- 2 LB 21/05-
weiterhin ständig von dem mir zustehenden öffentlich-rechtlichen
Erstattungsanspruch wegen verrichteter Arbeit gemäß §
19 BSHG.
Das Bundesverwaltungsgericht hat aber ausdrücklich im Urteil
vom 16.12.2004 dokumentiert, dass es sich im hier vorliegenden Streitfall
ja gerade um kein Beschäftigungsverhältnis nach §
19 BSHG gehandelt hat.
Richter Harbeck will mich um meine Arbeitnehmerechte auch weiterhin
betrügen und handelt entsprechend gegen Recht und Gesetz.
Für die Gewährung von Arbeitnehmerrechten, die für
ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst -hier also
bei dem Senat der Hansestadt Lübeck- im Klagewege durchgesetzt
werden müssen, sind weiterhin die Verwaltungsgerichte zuständig,
an die das Bundesarbeitsgericht die Ursprungsklage am 7.12.1988
verwiesen hat.
In dem Verfahren - 6 O 10/01- teilte mir deshalb auch der seinerzeit
zuständige Richter am LG Lübeck Hurlin- durch Schreiben
vom 13.Juli 2001 mit, dass das Verwaltungsgericht Schleswig in einem
noch rechtshängigen Verfahren zu entscheiden hat, und zwar
für den gesamten streitigen Zeitraum bis zum Tag der abschließenden
Entscheidung.
Daran hätte sich Richter Harbeck gebunden halten müssen.
Durch seine jetzige Handlungsweise ist der Vorsatz des zu meinen
Lasten weiterhin begangenen Betruges gemäß § 263
StGB. nachgewiesen.
Die mündliche Verhandlung jenen Verfahrens - 2 L 46/01- wurde
terminiert auf den 12.9.2001. Auf den gleichen Tag war seinerzeit
eine Anhörung im PKH-Verfahren durch das Landgericht Lübeck
und Richter Hurlin terminiert worden. Letztere wurde antragsgemäß
aufgehoben. Es ist davon auszugehen, dass zwischen Richter am OVG
Harbeck und Richter am LG Lübeck Hurlin die Vereinbarung dergestalt
getroffen wurde, wie sie mir im gerichtlichen Schreiben vom 13.7.2001
mitgeteilt wurde: das OVG entscheidet über sämtliche Ansprüche
für den gesamten streitigen Zeitraum bis zum Tag der abschließenden
Entscheidung.
Unter Beachtung dieser -offenkundig zwischen den Richtern Harbeck
und Hurlin- getroffenen Vereinbarung, musste die Entscheidung über
alle Ansprüche bis zum Tag der abschließenden Entscheidung
durch Richter Harbeck getroffen werden.
Dass dieser mit seiner Entscheidung am 12.9.2001 - 2 L 46/01- das
Recht vorsätzlich beugte, mich um meine Ansprüche betrog
und den offenkundig abgesprochenen Vereinbarungen mit Richter Hurlin
vorsätzlich zuwiderhandelnd einen Teil des Rechtsstreites an
das Landgericht Lübeck -auf dem Papier- verwies und auch die
Bundesverwaltungsrichter diesen Teil der Klage im Revisionsverfahren
nicht prüften und nicht entschieden, weil - so ihre wahrheitswidrigen
Ausführungen im Urteil vom 16.12.2004- eine Verweisung an das
Landgericht Lübeck bereits erfolgt sei- , stellt einen weiteren
Betrug aller Richter zu meinen Ungunsten dar.
Gegen Richter Harbeck sind in dieser Sache diverse Strafermittlungsverfahren
wegen Betruges gemäß § 263 StGB. anhängig.
Gegen die Bundesverwaltungsrichter ermittelt die Staatsanwaltschaft
in Leipzig.
Auf diese Strafermittlungsverfahren wird Bezug genommen.
Für den Fall, dass einer Rückverweisung an das OVG Schleswig
Rechtsgründe bzw. fehlerhafte Rechtsauffassungen der diese
Sache bearbeitenden Richter/Richterin entgegen stehen sollten, stelle
ich
2. hilfsweise den Antrag,
die Sache an das Bundesverfassungsgericht zu verweisen, bzw. dem
Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits eine Verfahrensdauer von
15 Jahren für verfassungswidrig erklärt. Mein Rechtsstreit
dauert seit über 21 Jahren an und er wird durch laufendes Hin-
und Herverweisen an immer andere Gerichtsbarkeiten weiterhin auf
Jahre hinaus am Leben gehalten.
Und das, obwohl mein Arbeitsverhältnis bereits in zwei Bundesverwaltungsgerichtsentscheidungen
anerkannt und mir weitere Arbeitnehmerrechte zugesprochen wurden.
Ich verfolgte meine Ansprüche vor den Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit
bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Beim seinerzeitigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wurde
meine Klage wegen doppelter Rechtshängigkeit (sie war zeitgleich
auch beim Bundesarbeitsgericht anhängig) abgewiesen.
Das Sozialgericht verwiese zuständigkeitshalber an das Arbeitsgericht.
Das erklärte seine Nichtzuständigkeit und es folgte die
Verweisung an das Arbeitsgericht.
Durch das Bundesarbeitsgericht wurde die Nichtzuständigkeit
erklärt, es folgte die Rückverweisung an das Verwaltungsgericht.
Den Verwaltungsrechtsweg habe ich in Schleswig-Holstein dann zweimal
durchlaufen. Beide Male wurde die Revision nicht zugelassen, beide
Male gewährte mir das Bundesverwaltungsgericht auf meinen Antrag
hin im Nachhinein die Revision.
Bei beiden Revisionsentscheidungen wurde die Sache an das OVG in
Schleswig zur Berechnung meiner Ansprüche zurück verwiesen.
Nun befinde ich mich durch das Betrugsverhalten des Richters Harbeck
erneut im Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht wegen
des wiederholt zu meinem Nachteil begangenen Betruges und der zum
dritten Mal - 2 LB 21/05- entschiedenen Nichtzulassung der Revision.
Richter Harbeck forderte mich auf, den vom Bundesverwaltungsgericht
zurückverwiesenen Teil der Klage, die Hauptsache - 2 LB 21/05-
für erledigt zu erklären. Ich widersetzte mich diesem
absurden Verlangen. Ich wurde auf Initiative von Richter Harbeck
hin klaglos gestellt, meine Berufung wurde in Folge als unzulässig
abgewiesen.
Dieser Beschluss leidet allerdings an einem schweren Form- und Verfahrensfehler
und muss von Amts wegen auf meine entsprechende Rüge hin schon
aufgehoben werden.
Richter Harbeck hat wirklich alles versucht, um auf Betrugsbasis
erreichen zu können, dass ich selber es bin, der durch sein
Handeln bzw. durch seine Prozesserklärungen dafür Sorge
trägt, dass die diversen vorangegangenen Betrugs- und Unrechtsurteile
in Rechtskraft erwachsen können.
Das ist ihm nicht gelungen.
Es ist mir weder zuzumuten, noch ist es mit der Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland in Einklang zu bringen, dass ich nach
Ablauf von über 21 Jahren Prozessdauer nun auch noch den Zivilrechtsweg
( der beginnt dann mit der 14.Instanz für ein und denselben
Rechtsstreit ) auf Jahre beschreiten soll, nur weil ich die mir
vom Bundesverwaltungsgericht anerkannten Arbeitnehmerleistungen
und die sich daraus ergebenden Rechte und alle seit dem 20.11.1984
aufgelaufenen finanziellen Ansprüche wegen des rechtswidrigen
Verhaltens des Senats der Hansestadt Lübeck zur Auszahlung
beanspruche und das OVG in Schleswig -als das allein für zuständig
erklärte Gericht- mir diese Rechte und Zahlungen unter Anwendung
von Betrug weiterhin verweigert und kraft Rechtsbeugung und Betrug
auf Dauer entziehen will.
Ich rüge ausdrücklich die Verletzung meiner Grundrechte
aus Artikel 1, aus Artikel 3, aus Artikel 103 Abs. 1 und Artikel
19 Abs. 4 Grundgesetz.
Die Sache ist durch das Bundesverfassungsgericht endlich an ein
neutrales und unvoreingenommenes Gericht zu verweisen oder durch
das Bundesverfassungsgericht selbst zu entscheiden.
Darüber hinaus ist es verfassungs- und sittenwidrig, dass
ich erneut an ein Landgericht verwiesen wurde, dass bereits seine
Nichtzuständigkeit am 13.7.2001 erklärt hat und wo Richter
tätig sind, die mich darüber hinaus auch zu 99,5% um meine
Rechte betrogen, das Recht gebeugt und den Gesetzen zuwider handelnd
um meine Ansprüche betrogen haben.
Ein Landgericht, bei dem Richter in einer erschreckend großen
Zahl tätig waren oder noch tätig sind, die in den -meine
Person betreffenden- Verfahren ohne Zweifel -auch aus parteipolitischen
Gründen- rechtsstaatswidrig handelten, Gesetze missachteten,
gegen Rechtsvorschriften verstießen, Betrug begingen und ihr
Amt entsprechend missbrauchten.
Es ist mir nicht zuzumuten, bei einem Landgericht um meine Rechte
kämpfen zu müssen, bei dem es darüber hinaus möglich
war, dass mehrere Prozesse in meinem Namen geführt wurden,
ohne dass ich etwas davon wusste.
Diverse Prozesse die im Auftrag der Hansestadt Lübeck -Frau
Dagmar Pohl-Laukamp- ohne mein Wissen aber in meinem Namen gegen
diverse, seitens der Hansestadt Lübeck korrumpierten Sektenmitgliedern
(Roberto Mendig, Roland Mendig, Jürgen Löhrke usw.) geführt
wurden, ohne dass eine Prozessvollmacht von mir vorgelegt und ohne
dass mein persönliches Erscheinen angeordnet wurde.
Prozesse, wo ich bis heute den mich offenbar vertretenden Anwalt
nicht kenne und wo mir bis heute die daraus ergangenen Phantomurteile-
die offenkundig zu meinen Gunsten ergangen sind- unbekannt sind.
Wo aber wider besseren Wissens diese Phantomurteile von der Hansestadt
Lübeck jedem Richter -auch Richter am OVG Harbeck und den Bundesverwaltungsrichtern
und der dort beigeordneten Rechtsanwältin Frau Dr.Pohle aus
Leipzig- von dem Mitarbeiter des Rechtsamtes Lübeck -Herrn
Stephan Papke- vorgelegt wurden, vorgelegt werden, mit der wahrheitswidrigen
Behauptung, ich hätte doch alle meine Ansprüche ausweislich
dieser Phantomurteile längst ausgezahlt bekommen.
Ich darf auf die entsprechenden Strafermittlungsverfahren verweisen.
Ich kann nicht einmal zweifelsfrei ausschließen, dass ein
oder mehrere Richter des Landgerichtes Lübeck in verfassungs-
und rechtsstaatsfeindlicher Manier, ohne die geringsten Skrupel,
ohne jede Moral und ohne jegliches Gefühl von Anstand und Würde
sich den Erlös aus diesen Phantomurteilen selbst haben auszahlen
lassen bzw. unter sich selbst aufgeteilt haben.
Weiß ich doch aus eigenen leidvollen Erfahrungen früherer
Jahre
-vor meiner Zwangsarbeitsheranziehung 1984-, die ich mit Lübecker
Rechtsanwälten (Dr.Bergmann) in einem Rechtsstreit gegen die
Handwerkskammer Lübeck vor dem Landgericht Lübeck machen
musste, dass sich die Rechtsanwälte die ihren Mandanten in
Urteilen zugesprochenen Gelder in die eigene Tasche stecken und
die Mandanten nur die Kostenrechnungen zu begleichen haben.
Mir wurde bereits einmal -den Fakten zuwider- von Richtern des
OLG in Schleswig ganz frech und gähnend entgegen gehalten:
wieso, der ihnen im Verfahren gegen die Handwerkskammer Lübeck
zugesprochene Betrag ist doch ihrem Konto gutgeschrieben worden!
Sofortiger Widerspruch und Bestreiten in der mündlichen Verhandlung
wurde schlichtweg durch den gähnenden Vorsitzenden Richter
Köhnke am 5.6.1989 ( -5 U 163/87-) ignoriert.
Wer also bereichert sich in Form von Untreue seit Jahren an den
mir zustehenden Millionenbeträgen, dem Geld aus mir bekannten
und noch schlimmer, aus mir unbekannten (Phantom-) Urteilen?
Mir ist es nicht zuzumuten, an ein Gericht verwiesen zu werden,
bei dem es an der Tagesordnung steht, mich um meine Rechte und Ansprüche
zu betrügen, bei dem es möglich war, dass ohne meine Kenntnis,
aber in meinem Namen diverse Prozesse abgehalten wurden, wo mir
offenkundig Kraft diverser Urteile sehr hohe Beträge zugesprochen
wurden, die ich bis heute nicht erhalten habe und wo ich bis heute
die Phantomurteile nicht kenne.
Das ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen und in keiner Weise
zu tolerieren.
Zumal beim Amts- und Landgericht Lübeck Protokollabschriften
bei Bedarf auch entsprechend gefälscht werden, damit gegenüber
anderen Personen der Eindruck erweckt werden kann, der oder die
KlägerIn waren persönlich im Termin der mündlichen
Verhandlung anwesend und verfügten über die entsprechende
Kenntnis des Verfahrensablaufes usw. Wird eine solche Protokollierung
benötigt, änderte der Richter das Protokoll der mündlichen
Verhandlung wie folgt um:
Im Verfahren .... erschien Rechtsanwalt XY mit der Klägerin
anstelle: im Verfahren ..... erschien Rechtsanwalt XY für die
Klägerin.
Ein einziges Wort wird ausgetauscht und ein persönliches Erscheinen
der Klägerin wird gegenüber Außenstehenden bei Bedarf
vorgetäuscht, obwohl die Klägerin selbst der mündlichen
Verhandlung überhaupt nicht beiwohnte und persönlich nicht
anwesend war.
Vielleicht fragen Sie sich, woher ich das mit den Phantomverfahren
denn weiß, wo ich doch vortrage, gerade nichts davon zu wissen.
Die Erklärung liefere ich Ihnen gerne:
Bei der über Strohmänner seitens des Senats der Hansestadt
Lübeck gegen mich und meine Ehefrau betriebenen Räumungsverfahren
begründete die gegnerische Prozesspartei (Rechtsanwalt Rolf
Krüger/Rechtsanwältin Susanne Böhm) ihr Verlangen
nach Räumung damit, dass das Gericht sich einmal die vielen
Hängeordner beim Landgericht Lübeck anschauen möge,
aufgrund der vielen dort von mir geführten Prozesse sei ich
zu Reichtum gelangt und hätte Vermögen anhäufen können.
Diese wahrheitswidrige Behauptung wurde von mir sofort unter Strafantrag
gestellt. Richter Dr.Greb allerdings war an der wahrheitsgemäßen
Aufklärung dieser Falschbehauptung nicht interessiert.
Wir wurden von ihm zur Räumung per 31.12.1999 verurteilt.
Unsere Deportation erfolgte am 13.4.2000.
Obwohl aufgrund meiner erstatteten Strafanzeigen inzwischen wohl
auch zweifelsfrei feststeht, dass bezüglich des Grundstücks
Reiferstraße 30 a in Lübeck unter Beteiligung des Senats
der Hansestadt Lübeck -Frau Monika Seeger- und der beim Mieterverein
Lübeck tätigen Rechtsanwältin -Frau Eileen Munro-
notarielle Verträge wiederholt durch RA Jansen gefälscht
wurden, sodass ich -gegenüber den Richtern und hinter vorgehaltener
Hand von der Stadtverwaltung- selbst als der vermeintliche Eigentümer
des Hauses Reiferstraße 30 a in Lübeck dargestellt werden
konnte.
Auch davon wusste ich nichts und zahlte statt dessen seit September
1989 meine Miete an die Ehefrau des von der Lübecker Stadtverwaltung
korrumpierten Sektenmitgliedes Roberto Mendig, mit der ich einen
ordnungsgemäßen Mietvertrag abgeschlossen hatte.
Wäre diese Behauptung nicht schriftlich von den "Strohmannanwälten"
der Stadtverwaltung vorgetragen worden, ich hätte den Skandal
mit den Phantomverfahren -über die ich angeblich zu Vermögen
und Reichtum gekommen sein soll- nie aufdecken können.
So aber war diese schriftliche Rechtfertigung zum Räumungsverlangen
Grundlage dafür, den skandalösen Sachverhalt der beim
Landgericht Lübeck geführten Phantomverfahren aufklären
und vor allem ein zweites Mal zur Anzeige bringen zu können.
Meinen entsprechenden Verdacht habe ich bereits 1996 zur Anzeige
gebracht. Nur hat es der Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Wille
damals nicht für nötig gehalten, Ermittlungen einzuleiten.
So folgte eine nochmalige Anzeige, nachdem sich durch oben zitierte
Aussage mein Verdacht entsprechend erhärtet hatte.
Es ist davon auszugehen, das auch bei den in meinem Namen ohne
mein Wissen abgehaltenen diversen Verhandlungen beim Landgericht
Lübeck die Protokolle entsprechend gefälscht, meine Anwesenheit
vorgetäuscht wurde, damit Herr Stephan Papke später den
Richtern am Bundesverwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht
wider besseren Wissens glaubhaft machen konnte, ich hätte doch
ausweislich der vorgelegten Verhandlungsprotokolle den Phantomverfahren
selber beigewohnt und in Folge sämtliche Ansprüche aus
en Phantomurteilen längst ausgezahlt bekommen.
Darüber hinaus kann ich ebenso nicht zweifelsfrei ausschließen,
dass Sie - Frau Richterin Gille- auch eine oder sogar die Richterin
waren, die ohne mein Wissen an den Phantomverfahren beteiligt war,
die Verhandlungen abgehalten, durchgeführt und Kraft Urteils
auch beendet hat?
Woher soll ich wissen, welcher Richter den Vorsitz bei den Phantomverfahren
hatte? Oder welcher Beisitzer, welche Beisitzerin den Verfahren
beiwohnte?
Ich selber wusste von diesen Verfahren nichts und war deshalb bei
solchen Verhandlungen auch nicht persönlich anwesend.
Ich habe niemandem eine Vollmacht ausgestellt und niemanden beauftragt,
mich bei Prozessen vor dem Landgericht Lübeck gegen wen auch
immer, zu vertreten.
Auch wenn ein Hauch von Zynismus zu erkennen sein mag, sei mir
doch die Frage erlaubt: Steht Ihnen eigentlich das Recht zu, mich
auf Formerfordernisse hinsichtlich der Klageschrift und Anwaltszwang
beim Landgericht Lübeck hinzuweisen, wenn beim Landgericht,
bei dem Sie als Richterin tätig sind, solche skandalösen
und als kriminell zu bezeichnende Verhaltens- und Vorgehensweisen
in Prozessverfahren ohne Wissen eines Klägers ablaufen und
offenbar von jedem der Prozessbeteiligten anstandslos toleriert
werden?
Wo kein Richter es für angebracht hielt, zu hinterfragen, wo
ist eigentlich der Kläger? Oder wo ist die Prozessvollmacht
des Klägervertreters?
Spätestens bei diesen beiden Fragen wäre doch schon 10
Jahre früher die Bombe, dass ich von den Phantomverfahren überhaupt
keine Ahnung hatte, geplatzt.
Und sollte beim Landgericht Lübeck wider Erwarten doch einmal
ein unparteilicher Richter mit der Fallbearbeitung betraut werden,
dann habe ich auch diesen Fall bereits durchlebt, nachdem der Senat
der Hansestadt Lübeck offenkundig entsprechend interveniert
haben dürfte.
Ein rechtschaffend handelnder, unvoreingenommener und loyaler Strafrichter
( Schneider) hatte vor Jahren einmal vor, eine Frage hinsichtlich
der Einstufung einer Wortwahl als Beleidigung oder eben keiner Beleidigung
dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen und von dort aus bezüglich
des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung beurteilen
und entscheiden zu lassen.
Das wusste das Richtergremium des Landgerichtes Lübeck selbstverständlich
zu verhindern.
Der Fall ging damals sogar durch die örtliche Presse!
Am runden Tisch saß man zusammen, folgte offenkundig der Intervention
des Senats der Hansestadt Lübeck oder der Partei (CDU), versetzte
den neutralen Richter (zwangsweise?) von der kleinen Strafkammer
des Landgerichtes Lübeck an das Amtsgericht Lübeck und
übertrug -unzulässiger Weise- ein laufendes Strafverfahren
wegen Beleidigung an einen anderen Richter (Voß).
Dieser -offenbar dem konservativen Lager angehörend- zog dann
die Sache durch und schreckte selbst davor nicht zurück, die
Strafakten zu fälschen, 75 Seiten (durch die Stadtverwaltung
Lübeck) gekaufter Zeugenaussagen unterzuschieben, damit die
seitens der Hansestadt Lübeck verlangte Verurteilung zum Zwecke
der Vergleichserpressung auch vollendet werden hätte können.
Mein heutiges Schreiben zeigt, dass die seinerzeitige Ablösung
des Richters Schneider nicht zu dem erhofften Ziel geführt
hat.
Ich verfolge meine Rechtsansprüche hinsichtlich meines längst
durch das Bundesverwaltungsgericht anerkannten Arbeitsverhältnisses
erhobenen Hauptes weiter.
Ich bin im Recht und lasse mir dieses Recht weder durch eine betrügende
Täterschaft aus dem Lübecker Rechtsamt noch durch betrügende
Richter gleich welcher Gerichtszugehörigkeit nehmen.
Um mir dieses Recht und die daraus abzuleitenden Zahlungsansprüche
auf Dauer verweigern zu können, deshalb initiierte der Senat
der Hansestadt Lübeck wohl auch die ohne mein Wissen, aber
in meinem Namen durchgeführten Phantomverfahren vor dem Landgericht
Lübeck.
Da mir der oder die Richter bis heute unbekannt sind, die an den
diversen Phantomverfahren aktiv beteiligt waren, müsste ich
gegen jeden Richter einen Befangenheitsantrag stellen. Und zwar
solange, bis die Täter -die Richter- von mir ausfindig gemacht
und in weiterer Folge dann von mir mit einem entsprechenden Strafantrag
bedacht und dafür gesorgt werden könnte, dass sie für
ihr Verhalten strafrechtlich und auch berufsrechtlich empfindlich
belangt werden. Und dieses Prozedere zöge sich bestimmt auf
mehrere weitere Jahre hin, bevor überhaupt der Verfahrenslauf
regulär beginnen könnte.
Eine mir unter Beachtung meiner Grundrechte nicht mehr zumutbare
Verfahrensweiterführung.
Ich könnte aus eben den gleichen und auch weiteren Gründen
ebenso keinen Rechtsanwalt für eine Vertretung vor dem Landgericht
Lübeck benennen.
Beim Oberverwaltungsgericht hingegen bin ich ein so genannter Altfall
und kann mich immer selber vertreten.
Das hat den Vorteil, dass ich nach über 21 Jahren Instanzenweg
wohl auch als Einziger noch sämtliche Details und Schriftsatzinhalte
exakt im Kopf habe und so gesehen auch nach über 21 Jahren
noch den vollen Durchblick habe, wahrheitsgemäß meine
Fakten schildern, meine Ansprüche geltend machen kann ohne
befürchten zu müssen, von einem korrupten und von der
Hansestadt Lübeck geschmierten oder auf andere Art und Weise
abhängigen Rechtsanwalt hintergangen zu werden.
RechtsanwälteInnen die mich in Form schweren Parteienverrates
hintergangen haben und die mir vom Bundesverwaltungsgericht oder
anderen Gerichten beigeordnet wurden, gegen die habe ich bisher
im Falle des begangenen Parteienverrates natürlich entsprechenden
Strafantrag gestellt. So gedenke ich auch in Zukunft zu verfahren.
Auch für den Gerichtsbezirk Lübeck kann ich nicht erkennen,
welcher Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Lübeck nicht für
die Beklagte -also für den Senat der Hansestadt Lübeck-
arbeitet, vom Senat mit Geld, Pflegefällen oder jahrelanger
Auftragsvergabe hofiert oder auf andere Art und Weise finanziell
unterstützt und korruptionsanfällig gemacht wird.
Die Beiordnung eines RechtsanwaltesIn wäre für mich also
quasi wie russisches Roulette.
Ich müsste befürchten, dass mir vielleicht ein Rechtsanwalt
beigeordnet wird, der ebenso der Sekte der Zeugen Jehovas oder der
Scientology-Sekte angehört.
Wo doch Sektenmitglieder ( Roberto Mendig, Roland Mendig, Jürgen
Löhrke u.a.) von der Stadt Lübeck mit meinem Gehalt jahrelang
fürstlich korrumpiert wurden und sich diese Rechtsanwälte
vielleicht den Erlös aus den in meinem Namen ergangenen Phantomurteilen
selber ihn die Tasche gesteckt haben?
So einem kriminell handelnden Rechtsanwalt würde ich dann ahnungslos
mein Vertrauen schenken müssen?
Für weit über Hundert der beim Landgericht Lübeck
zugelassenen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen wäre
eine durch das Landgericht Lübeck auf meinen Antrag hin erfolgte
Beiordnung nicht durch mich hinzunehmen, da ich für die genannte
Anzahl von Personen davon ausgehen kann, dass sie sich entweder
bei der parteipolitisch (CDU) organisierten Bandenkriminalität
zusammen mit dem Senat der Hansestadt Lübeck mittelbar oder
unmittelbar beteiligten oder aber wegen gleicher sittenwidriger
Moralvorstellungen ihrem Berufsethos zuwider handelnd die Gegenpartei,
faktisch also ebenso den Senat der Hansestadt Lübeck laufend
oder im Bedarfsfall vertreten bzw. bereits vertreten haben.
Ich bestreite meinen Lebensunterhalt über Leistungen aus ALG
II.
Den Nachweis meiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
reiche ich -falls für die weitere Verfahrensabwicklung notwendig-
nach. Ich bitte insofern dann um Übersendung eines Formulars
für den zu stellenden Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe.
3. Ich beantrage vorsorglich
mir für meine vorab gestellten Rückverweisungs-
und sonstigen
Anträge, Prozesskostenhilfe zu gewähren und falls
für den
Verweisungsantrag an das Bundesverfassungsgericht oder den
Zurückverweisungsantrag an das Schleswig-Holsteinische
Oberverwaltungsgericht erforderlich, beantrage ich ebenso,
mir
einen Rechtsanwalt beizuordnen und mir für den Fall
einer
Fristversäumung die Wiedereinsetzung in den vorherigen
Stand zu
gewähren.
Ich behalte mir vor, den beigeordneten Rechtsanwalt/die beigeordnete
Rechtsanwältin wegen vorgenannter Gründe abzulehnen und
um Beiordnung eines anderen Vertreters zu bitten.
Ich rege vielmehr an, dass ich auch ohne Rechtsanwalt in meiner
Sache tätig sein und meine vorgenannten Anträge stellen
kann und berufe mich insofern auf Artikel 3 Grundgesetz.
Schließlich hat auch irgend ein Rechtsanwalt mich in den diversen
Phantomverfahren vor dem Landgericht Lübeck vertreten, ohne
dass ich etwas von den Verfahren wusste.
Wenn so ein Vorgehen beim Landgericht Lübeck möglich war,
muss es unter Anwendung von Artikel 3 Grundgesetz auch anders herum
möglich sein.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass gegen sämtliche
Richter des OVG Schleswig und des Bundesverwaltungsgerichtes wegen
der Entscheidungen - 2 L 46/01- vom 12.9.2001, BVerwG. 5 C 71.03-
vom 16.12.2004 und -2 LB 21/05- vom 6.1.2006, Strafanträge
wegen Betruges gemäß § 263 StGB. gestellt wurden
und die Staatsanwaltschaften in Lübeck, in Leipzig entsprechende
Ermittlungsverfahren eingeleitet haben.
Ich weise weiter darauf hin, dass sämtliche kriminellen Handlungsweisen
in Bezug auf die durch das Landgericht Lübeck ohne mein Wissen
und ohne meine Kenntnis durchgeführten Phantomverfahren und
der daraus ergangenen Phantomurteile ebenso unter Strafantrag stehen.
Ich weise auch darauf hin, dass die in einem Strafverfahren wegen
vermeintlicher Beleidigung durch Richter am Landgericht Lübeck
Voß tolerierten Aktenfälschungen - das Unterschieben
von mir bis heute unbekannt gebliebenen 75 Seiten Zeugenaussagen
von den seitens der Stadtverwaltung gekauften Denunzianten- von
mir unter Strafantrag gestellt wurden.
Die von der Lübecker Stadtverwaltung vorgenommene Urkundenfälschung
meiner Lohnsteuerkarte 1995 mit vermeintlich für mehrer Jahre
an mich gezahltem Arbeitsentgelt -das im PC von Frau Winkelmann
im Ordnungsamt auf meinen Namen gespeichert wurde, obwohl es von
der Stadtverwaltung an Sektenmitglieder (Mendig/Löhrke)ausgezahlt
wurde- habe ich ebenso unter Strafantrag gestellt.
Auch hinsichtlich der wegen des Betruges durch Richter am Landgericht
Lübeck Dr.Greb kraft Urteils beschlossenen Räumungsverfügung
unserer Wohnung am 13.4.2000 erfolgten Deportation aus Lübeck
wurde selbstverständlich von mir unter Strafantrag gestellt.
Das mir vom Vermieter (Roberto Mendig = Sektenmitglied, Empfänger
meines Gehaltes über mehrere Jahre weil Strohmann des Senats
der Hansestadt Lübeck) mietvertraglich zugesicherte Wohnrecht
solange, bis die Hansestadt Lübeck mir meine Ansprüche
hinsichtlich meiner verrichteten Zwangsarbeit ausgezahlt hat und
die mir mietvertraglich ebenfalls zugesicherte Zahlung in Höhe
DM 40.000.- für meine im Hause Reiferstraße 30 a in Lübeck
getätigten Ausbauten und Handwerksleistungen bei einem Auszug
wurden von einem neutralen und rechtmäßig handelnden
Richter am Amtsgericht Lübeck (Fieber) für rechtmäßig
erklärt. Leider erfolgte diese Entscheidung erst einige Zeit
nach der durch Richter am Landgericht Lübeck -Dr.Greb- beschlossenen
Räumungsverfügung.
Richter Dr.Greb verfügte unsere Räumung weil der vorab
beschrieben Zusatzmietvertrag seiner Auffassung nach sowieso nicht
rechtmäßig sei.
Nun ja, als der unvoreingenommene und offenbar nicht beeinflussbare
Richter Fieber die Rechtmäßigkeit des Zuatzmietvertrages
dann doch noch -rechtskräftig- feststellte, war es für
ein Verbleiben in Lübeck schon zu spät, da waren wir bereits
nach Berlin zwangsweise deportiert worden.
Auch hier stellt sich für mich die Frage, wie ich die DM 40.000.-
beim Landgericht Lübeck gegen die nächsten, für den
Senat der Hansestadt Lübeck auftretenden Strohmänner des
Hauses Reiferstraße 30 a , die Eheleute Gusewski wohl geltend
machen sollte?
Nicht auszuschließen ist hier doch auch, dass vielleicht die
Eheleute Gusewski längst von dem Senat der Hansestadt Lübeck
in meinem Namen ohne mein Wissen und durch irgend einen Rechtsanwalt
auf Zahlung der mir zustehenden 40.000.- DM bereits in einem weiteren
Phantomverfahren vor dem Landgericht Lübeck verklagt wurden.
Dass sich über die mir gehörenden DM 40.000.- vielleicht
längst ein Rechtsanwalt oder ein Richter vom Landgericht Lübeck
freut, der sich die eigenen Taschen mit dem mir gehörenden
Geld voll gesteckt hat? Beim Landgericht Lübeck ist doch vieles
möglich, was in einem Rechtsstaat eigentlich generell als unmöglich
gilt.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass sich die Anwälte den Erlös
aus den Klagen selber in die Tasche stecken und ich nur auf den
Kosten sitzen blieb.
Die in Lübeck und in Berlin im Auftrag oder mit Duldung der
Lübecker Stadtverwaltung durch Dritte vorgenommenen diversen
Lebensmittelvergiftungen, die mittelbar begangenen schweren Körperverletzungen,
die mehreren Hundert auch heute noch betriebenen Wohnungseinbrüche/Hausfriedensbrüche,
den Vandalismus in Bezug auf das Zerstören sämtlicher
Hausratsgegenstände, des Inventars und der Wohnungsbestandteile
Fenster, Fußleisten, Dielenfußböden, Fliesen, Einbauküche,
Sanitärobjekte, Fensterscheiben usw.) stehen dutzendfach sowohl
in Lübeck wie auch in Berlin unter Strafantrag.
Der seit Jahren vorgenommene Diebstahl von Briefpost, das Öffnen
unseres Briefkastens und die wiederholt vorgenommene Öffnung
unserer Post, die Verletzung des Briefgeheimnisses sind mehrfach
sowohl in Lübeck wie auch in Berlin unter Strafantrag gestellt
worden.
Die durch die Lübecker Stadtverwaltung in Auftrag gegebenen
und durch Dritte vorgenommenen, mittelbar begangenen schweren Körperverletzungen
wie wochenlanger Schlafentzug, das Einbringen von Bakterien und
Rattengift in die Lebensmittelvorräte mit der Folge von schweren
gesundheitlichen Schäden, monatelanger Untertemperatur oder
weiterer körperlicher Beeinträchtigungen sind dutzendfach
unter Strafantrag gestellt worden.
Es mag angehen, das infolge des Besitzes des CDU-Parteibuches der
seinerzeit als Leitender Oberstaatsanwalt zuständige Heinrich
Wille sämtliche Strafanzeigen und Strafanträge hat unbearbeitet
in seiner Schublade verschwinden lassen, um die Partei und ihre
Mitglieder bezüglich ihres strafrechtlich relevanten Handelns
vor einer Strafverfolgung schützen zu können.
Inzwischen ist aber davon auszugehen, dass der mit an die 400 Strafanzeigen
von mir zur Anzeige gebrachte -vorab kurz angerissene Sachverhalt-
, dieser unglaubliche Skandal, jetzt, nach Ablauf von über
einem Jahrzehnt, offenbar doch noch im Sinne eines einwandfrei funktionierenden
Rechtsstaates, einer Demokratie endlich aufgeklärt wird und
so sämtliche Täter einer Strafverfolgung zugeführt
und für ihre menschenverachtenden Taten auch bestraft werden.
Genannt sei hier ausdrücklich die Klientel der diversen korrumpierten
Sektenmitglieder, der korrumpierten Denunzianten, die Grundstücksverträge
fälschenden Notare, die beim Mieterbund tätige Rechtsanwältin,
die als Strohmann auftretenden Hauseigentümer, die diversen
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
des Rechtsamtes der Hansestadt Lübeck, die jeweiligen Bürgermeister
von Lübeck, die das Recht beugenden Strafrichter/Strafrichterin,
die standeswidrig handelnden Pflichtverteidiger, die Stadtverwaltungsangestellten,
die Angestellten des Zentralen Ermittlungsdienstes der Hansestadt
Lübeck, die Briefpostentwender, die Hausfriedensbrecher, die
einseitig ermittelnden oder ganz tatenlos gebliebenen StaatsanwälteInnen/OberstaatsanwälteInnen,
die diversen Richter und Bundesrichter, Rechtsanwälte, die
an den Taten mittelbar bzw. unmittelbar seit Jahren beteiligt waren
oder immer noch beteiligt sind.
Es wird auf die laufenden Ermittlungsverfahren bei den zuständigen
Staatsanwaltschaften und auf die jeweiligen Strafverfahren Bezug
genommen.
Sollte wider Erwarten die Sache nicht an das OVG Schleswig zurück
gegeben werden, bzw. keine Vorlage zum Bundesverfassungsgericht
erfolgen, stelle ich
4. den Antrag:
Es soll bezüglich der vielen Phantomverfahren, die in
meinem
Namen, ohne mein Wissen und ohne eine Vollmacht von mir im
Auftrag des Senats der Hansestadt Lübeck vor dem Landgericht
Lübeck geführt wurden, Beweis erhoben werden.
Dabei sind folgende Fragen umfassend zu beantworten:
1. Durch welchen Richter, durch welche Richterin wurden die
Verfahren vor dem Landgericht Lübeck bearbeitet und
entschieden?
2. Wann wurden diese Verfahren entschieden?
3. Gegen welche Personen sind die Klagen geführt worden?
4. Mit welchem Ausgang/Urteilstenor sind die Verfahren
abgeschlossen worden?
5. Welcher Rechtsanwalt hat eine Vertretung des Klägers
vorgenommen, obwohl der Kläger keine Kenntnis von den
Klageverfahren hatte?
6. Wurde eine Prozessvollmacht für den Kläger vorgelegt?
7. Wenn ja:
Wurde geprüft, dass die Prozessvollmacht des Klägers
gefälscht war?
8. Welche Verfahrensnummern erhielten diese diversen Klagen?
9. Wem wurden die diversen Urteile zugestellt?
10. Wo befinden sich diese Urteile?
11. Um wie viele Urteile handelt es sich?
12. Wer hat die vollstreckbaren Ausfertigungen der Urteile
zugesandt bekommen?
13. Welcher Beklagte hat wann und auf welches Konto das
in den diversen Urteilen dem Kläger ( also mir ) zuerkannte
Vermögen gezahlt?
(Ich besitze kein eigenes Konto mehr. Mein einziges Konto
wurde mir auf Intervention des Senats der Hansestadt Lübeck
von der Postbank Hamburg im Mai 2001 gekündigt.)
14. Durch welchen Rechtsanwalt wurden der oder die Beklagten
vertreten?
15. Wie viele Phantomverfahren wurden vor dem Landgericht
Lübeck
geführt, wie viele Urteile sind aus den Phantomverfahren
hervorgegangen?
16. War der Präsident des Landgerichtes Lübeck über
diese
Phantomverfahren und Verfahrensabläufe informiert?
Es wird Bezug genommen auf sämtliche Strafverfahrens-
und Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften in Lübeck
und Leipzig.
Diese Akten sind zur lückenlosen Aufklärung dieses
Skandals
bei zuziehen.
Zur Kenntnisnahme wird auch diesem Schreiben ein kurz umrissener
Tatbestand geschildert.
Tatbestand:
Ich wurde durch Verwaltungsakt vom 19.11.1984 zur Ableistung vollschichtiger
Facharbeit ab 20.11.1984 durch die Beklagte zwangsverpflichtet.
Mein Widerspruch wurde am 31.1.1986 zurückgewiesen.
Beim Tiefbauamt Abteilung öffentlichen Beleuchtung des Senats
der Hansestadt Lübeck verrichtete ich meine Zwangsarbeit.
Durch Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes vom
10.7.1986 - 10 A 196/85- wurde festgestellt, das die Arbeitsverpflichtung
zu vollschichtiger Arbeit ohne Zahlung tariflichen Entgeltes rechtswidrig
war.
Ich wurde durch Verwaltungsakt vom 8.4.1986 von meiner Arbeit ab
12.4.1986 freigestellt, weil keine Arbeit -gemeinnütziger und
zusätzlicher Art- mehr zu verrichten sei, nicht zur Verfügung
stand.
Das Arbeitsgericht Lübeck stellte fest, dass es sich bei diesem
Verwaltungsakt um keine Kündigung im Sinne des Gesetzes handelte.
Meine Ansprüche auf Zahlung von Gehalt und Nebenleistungen
usw. verfolgte ich sowohl vor dem Arbeitsgericht bis zur Revisionsinstanz,
wie auch mehrmals durch sämtliche Verwaltungsgerichtsinstanzen.
Das Bundesarbeitsgericht versagte mir infolge vorgenommener Rechtsbeugung,
begangenen Prozessbetruges und vorgenommener Tatbestandsfälschung
das Anerkenntnis meines Arbeitsverhältnisses indem es entschied,
der VA der Zwangsarbeitsheranziehung sei zwar für rechtswidrig
erklärt, nicht jedoch aufgehoben worden.
Das BAG verwies den Rechtsstreit zuständigkeitshalber an das
Verwaltungsgericht Schleswig.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht versagte mir
durch Urteil vom 26.1.1993 -5 L 278/91- die Revision und verneinte
meine Ansprüche nach mehrjähriger Verfahrensdauer durch
die Richter Fries, Voswinkel und Richterin Wolfrum mit der Formulierung:
Der Verwaltungsakt vom 19.11.1984 sei sozusagen "noch in der
Welt" und könne deshalb als Rechtsgrund für das Behaltendürfen
des rechtswidrig Erlangten angesehen werden.
Infolge einer auf meinen Antrag hin gewährten Wiedereinsetzung
und der Bewilligung von Prozesskostenhilfe entschied das Bundesverwaltungsgericht
im Revisionsverfahren am 20.11.1997
-BVerwG. 5 C 1.96- durch Grundsatzurteil, dass der Heranziehungsbescheid
vom 19.11.1984 mit der festgestellten Rechtswidrigkeit auch als
aufgehoben zu gelten habe. Dass ich also Arbeit ohne Rechtsgrund
verrichtet und dadurch einen öffentlich- rechtlichen Erstattungsanspruch
erworben habe. Bei Verrichtung von Arbeit ohne Rechtsgrund entsteht
nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes
ein Arbeitsverhältnis.
Der Rechtsstreit wurde zur Prüfung und Berechnung, ob und in
welcher Höhe ich Ansprüche erstattet bekommen muss, zurück
an das OVG Schleswig verwiesen.
Diese Instanz dauerte wegen Untätigkeit der zuständigen
Richter Harbeck, Habermann und Richterin Strzyz ebenfalls mehrere
Jahre. Durch Urteil vom 12.9.2001 - 2 L 46/01- wurde mir ein geringer
Betrag an Gehalt für die Zeit meiner Arbeitsverpflichtung vom
20.11.1984 - 30.4.1986 zugesprochen, der überwiegende Teil
meiner Forderungen hinsichtlich des Schadensersatzanspruches zuständigkeitshalber
an das Landgericht Lübeck verwiesen. Dem Anschein nach verwiesen.
Faktisch erfolgte bis heute keine Verweisung. Mir wird der Rechtsweg
durch Betrug der OVG Richter einfach abgeschnitten.
In dem Verfahren - 2 L 46/01- beim OVG erkannte die Beklagte erstmals
nach 17-jährigem Rechtsstreit und ebenso langem wahrheitswidrigen
Bestreiten meiner verrichteten Facharbeit ( also keine Arbeit nach
§ 19 BSHG) durch Schriftsatz vom 30.8.2001 an, dass ich dadurch,
dass ich Arbeit verrichtet habe, die nicht gemeinnützig und
zusätzlich gemäß § 19 BSHG war, einen öffentlich-rechtlichen
Erstattungsanspruch erworben habe und das die von mir damals verrichtete
Arbeit auch heute noch weiter fortgeführt werde.
Dieses Anerkenntnis eines regulären und ungekündigten
Arbeitsverhältnisses ignorierte das OVG bei seiner Entscheidungsfindung
und bezog sich statt dessen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes,
welches das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses seinerzeit
am 7.12.1988 - 5 AZR 760/87- unter Inanspruchnahme schwerer Rechtsbeugung
und Prozessbetruges sowie extremer Fälschungen des Tatbestandes
durch die Richter
Prof.Dr.Thomas, Dr.Gehring, Dr.Olderog, Dr.Koffka und Pallas ja
verneint hatte. Jenes Urteil war aber durch das Grundsatzurteil
des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.11.1997 - die von mir verrichtete
Arbeit sei rechtsgrundlos erbracht worden- längst außer
Kraft gesetzt.
Die Staatsanwaltschaft Lübeck leitete deshalb ein Verfahren
wegen
Betruges gegen die Richter am OVG Schleswig, Richter Harbeck, Habermann
und Richterin Strzyz ein.
Auch hinsichtlich des Urteils - 2 L 46/01- wurde auf meinen Antrag
hin die Wiedereinsetzung durch das BVerwG. gewährt und mir
für das im Nachhinein zugelassene Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe
bewilligt.
Das Bundesverwaltungsgericht sprach mir am 16.12.2004 - BVerwG.
5 C 71.03- dem Grunde nach weitere Arbeitnehmerrechte, wie vermögenswirksame
Leistungen und Zusatzversorgung zu und verwies den Rechtsstreit
erneut zurück an das OVG zur Berechnung der entstandenen weiteren
Ansprüche.
Im übrigen beugten aber auch die Bundesverwaltungsrichter Dr.Säcker,
Schmidt, Dr.Rothkegel, Dr.Franke und Prof.Dr.Berlitt nach 20 Jahren
Instanzenweg zum Vorteil der Hansestadt Lübeck im Urteil -
5 C 71.03- Recht und Gesetz und betrogen mich um die Durchsetzbarkeit
meiner Rechte als Arbeitnehmer, meines Rechts auf Auszahlung meines
rückständigen Gehaltes und der Anerkennung meines bis
heute ungekündigten Arbeitsverhältnisses. Sie beraubten
mich meiner gesamten Rechte, wie z.B. des Rechts auf Erhalt einer
Abrechnung, einer ordentlichen Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
und /oder Erhalt einer Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers.
Bei der Durchsetzung meiner Ansprüche auf Gehalt und Nebenleistungen,
Schadensersatz und Schmerzensgeld befinde ich mich derzeit also
in der 13.Instanz und im 21.Jahr. Eindeutige verfassungswidrige
Tatbestandsmerkmale hinsichtlich des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz.
Insbesondere deshalb verfassungswidrig, weil ich nach inzwischen
20 Jahren durch sämtliche Arbeitsgerichts- und zweimaligem
Durchlauf der Verwaltungsgerichtsinstanzen nunmehr auch noch gezwungen
werden soll, den kostenintensiven, mit Anwaltszwang belegten Zivilrechtsweg
zu durchlaufen und zum 4.Mal den Berufungsrechtszug vor den Verwaltungsgerichten
zu beschreiten und das dritte Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
über mich ergehen lassen müsste. Die Sache wird nicht
abschließend entschieden. In einem als verfassungswidrig zu
bezeichnenden Kreislauf werden hier durch das Bundesgericht OVG
Urteile aufgehoben, zur anderweitigen Entscheidung zurückverwiesen,
durch das OVG erneut abgewiesen, vom Bundesgericht wieder aufgehoben
und an das OVG wieder zurückverwiesen usw.usw.
Das OVG hat die durch Urteil vom 12.9.2001 -2 L 46/01- verkündete
Entscheidung der Verweisung eines Teils des Rechtsstreites über
vier Jahre -bis zum 31.1.2006- nicht vorgenommen.
Vielmehr teilte Richter am LG Lübeck -Hurlin- bereits durch
Schreiben vom 13.7.2001 mit, dass die Zuständigkeit des Landgerichtes
Lübeck für meine Forderungen nicht gegeben sei. Dass über
die gesamten Ansprüche, die bis zum Tage der endgültigen
Entscheidung entstanden seien, dass OVG Schleswig eine Entscheidung
zu treffen habe.
Dieser -zwischen Richter Hurlin, LG Lübeck und Richter Harbeck,
OVG Schleswig- damals offenbar getroffenen Vereinbarung handelt
Richter Harbeck nun zuwider -erneut unter Anwendung schweren Betruges-
und verweist die Sache doch an das Landgericht Lübeck.
Das ist verfassungswidrig und erfüllt den Straftatbestand des
zu meinen Lasten begangenen Betruges gemäß § 263
StGB. ein weiteres Mal.
Dieses Verfahren betrifft einen Rechtsstreit, hinsichtlich dessen
sich bereits der 5.Senat des Bundesarbeitsgerichtes durch Urteil
vom 7.Dezember 1988 für nicht zuständig erklärt und
das Verfahren zum Verwaltungsgericht Schleswig ( -10 A 101/89-)
zurückverwiesen hat.
Das BAG hielt allein den Verwaltungsrechtsweg für gegeben.
Auch wenn die seinerzeitige Verweisung fehlerhaft gewesen ist,
so hat sich das Verwaltungsgericht doch an die Verweisung gebunden
zu halten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat folgendes entschieden:
Bei fehlerhafter Rechtswegzuweisung hat das Gericht, an das verwiesen
worden ist, sein eigenes Verfahrensrecht anzuwenden. Dagegen ist
die Sache stets nach materiellem Recht zu entscheiden, das von diesem
Gericht für gegeben gehalten wird. Insoweit ist es also an
den Irrtum des verweisenden Gerichtes nicht gebunden.
(BVerwG. 6.6.1967).
Eine nochmalige Verweisung an ein weiteres Gericht -hier: an das
Zivilgericht, Landgericht Lübeck- ist nicht nur unzulässig,
es ist unter Anwendung geltender Gesetze und höchstrichterlicher
Rechtssprechung also auch ausgeschlossen.
Die Rechtssache ist wegen aller Ansprüche, die sich aus der
durch Urteil vom 10.7.1986 - 10 A 196/85- festgestellten Rechtswidrigkeit
der Arbeitsverpflichtung seit dem 20.11.1984 bis heute ergeben haben
-insbesondere wegen des inzwischen durch das BVerwG. anerkannten
Arbeitsverhältnisses- und noch weiter ergeben, da das Arbeitsverhältnis
noch nicht gekündigt wurde, ausschließlich durch das
Oberverwaltungsgericht bzw. durch das Bundesverwaltungsgericht abschließend
zu entscheiden.
Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn sich zuständige Richter
des OVG und Bundesrichter der Verantwortung und Entscheidung entziehen,
indem sie geltendes Recht beugen und brechen.
Denn Richter Harbeck verweist erst zu einem Zeitpunkt, wo mir der
Präsident des OVG Schleswig -Hans-Jürgen Schmalz- hinsichtlich
meines gegen Richter Harbeck gestellten Befangenheitsantrages meine
gesamten Rechte schlichtweg vollends aberkennt, nachdem er diesen
Tatbestand gelesen hat.
Der Präsident des OVG -Hans-Jürgen Schmalz- hält
nicht etwa den hier im Tatbestand in Kurzfassung dargestellten Skandal
für rechtstaatlich inakzeptabel, nein, er hält den Fakt,
dass ich den Skandal nach über 20 Jahren doch noch aufdecken
konnte, für rechtstaatlich inakzeptabel und begründet
sinngemäß entsprechend meine Rechtlosstellung. Ich würde
alle Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sogar die Bundesrichter,
die Arbeitsrichter und Staatsanwälte, die in meiner Sache Entscheidungen
trafen, für kriminell halten. Das sei in einem Rechtsstaat
nicht zu tolerieren, daher scheide für mich Rechtsschutz aus.
Diese Begründung aus dem Beschluss vom 2.1.2006
- 2 LB 21/05- ist verfassungsrechtlich als sehr bedenklich einzustufen
und deshalb von mir mit einer Verfassungsbeschwerde wegen massiver
Grundrechtsverletzungen inzwischen angegriffen worden. Eine Beschwerde
befindet sich darüber hinaus auch noch zur Entscheidung beim
Bundesverwaltungsgericht.
Richter Harbeck -durch obigen Beschluss seines Präsidenten
jetzt in meinen Verfahren quasi mit dem Freibrief ausgestattet,
in meinen Verfahren weiter Betrug und Rechtsbeugung begehen zu dürfen-
weist umgehend meine zum dritten Mal dort anhängige Berufung
-der am 16.12.2004 durch das BVerwG. zurückverwiesene Teil
des Rechtsstreites -2 L 46/01- als unzulässig zurück,
lässt die Revision das 3.Mal nicht zu und erklärt, die
Berufung sei unzulässig, da ich meine Forderungen von der Beklagten
ja nur noch abfordern müsse.
Diese Entscheidung ist natürlich nicht rechtskräftig,
sie wurde von mir beim Bundesverwaltungsgericht wiederum mit Rechtsmitteln
angegriffen.
Die Zahlung irgend eines -insbesondere als Abschlag gekennzeichneten-
Betrages hat die Beklagte bis heute nicht vorgenommen. Sie ignoriert
alle zugunsten meiner Person ergangenen Urteile.
Nach jahrelangen Recherchen und gewonnenen Erkenntnissen ist vielmehr
Fakt, dass die Beklagte das mir zustehende Geld/ die mir zustehenden
Beträge unberechtigter Weise und ohne mein Wissen, ohne meine
Kenntnis in den vergangenen Jahrzehnten an die durch sie korrumpierten
Sektenmitglieder ausgezahlt hat ( Roland Mendig, Roberto Mendig
usw.).
Der damalige Vorsitzende Richter der 10.Kammer am Verwaltungsgericht
Schleswig-Holstein -Jürgen Feist- ist Urheber allen Übels.
Er forderte damals Werner Lippe vom Sozialamt im Hinblick auf die
von mir eingereichten Klagen auf: Herr Lippe sie wissen doch, wie
es gemacht wird.
Eine eklatante Aufforderung zum Betrug.
Herr Lippe bekam einen knallroten Kopf und wusste genau, was Richter
Feist damit meinte. Er sollte eine geheime Westdeutsche Stasi Akte
-eine so genannte Retentakte- anfertigen, wo alle gegen mich betriebenen
Verleumdungen und der Rufmord festgehalten wurden, sodann bei Bedarf
bei Gericht und dort den Richtern vorgelegt und die Durchsetzung
meiner Ansprüche so verhindert werden konnte. Die Einsichtnahme
in diese Rufmordakte wurde mir durch Richter Feist dann wie selbstverständlich
durch Urteil vom 6.12.1995 und danach auch durch die weiteren Instanzen
verweigert.
Richter am Sozialgericht Lübeck -Klowski- riet dann der Beklagten
am 6.März 1990 - S 7 Kr 77/88- SG Lübeck - zahlen sie
doch einfach aus, wohin ist doch egal, den Rest machen wir dann
schon-. Diesen Rat hat sich die Beklagte offenkundig zu eigen gemacht.
Sie hat das Geld an Sekten und deren Mitglieder ausgezahlt.
Das seitens der Hansestadt korrumpierte Sektenmitglied Roberto Mendig
brachte sich durch kriminelle Mittel in den Besitz meiner Lohnsteuerkarte
1995. Meine Klage vor dem Arbeitsgericht Lübeck auf Herausgabe
dieses Dokumentes scheiterte, da es sich laut Richter Isert eben
gerade um kein Dokument handelte. Im übrigen behauptete Richter
Isert in einer beantragten Tatbestandsberichtigung: Den Klagantrag
zu d) (Herausgabe der Lohnsteuerkarte 1995) hat der Kläger
(nicht protokolliert) zurückgenommen, nachdem die Beklagte
(Firma Mendig GmbH)vorgetragen hatte, nicht mehr im Besitz dieses
Papiers zu sein....Der Kläger konnte und kann nicht nachweisen,
dass die Beklagte noch im Besitz der Lohnsteuerkarte (1995) ist,
weshalb er, hätte er an diesem Klagantrag festgehalten, mit
der
Klage insoweit hätte abgewiesen werden müssen ( 3 C 797/95
Arb.G.
Lübeck).
Die Lohnsteuerkarte 1995 befand sich nach heutigem Wissensstand
offensichtlich bereits bei der Hansestadt Lübeck, die sodann
mit dem Dokument Missbrauch betrieb und Einkünfte bescheinigte,
die ich nie erhalten habe, die an Roberto Mendig ausgezahlt wurden.
Ich gehe davon aus, das Hunderttausende von Deutschen Mark als vermeintlich
bezogenes Arbeitsentgelt auf dieser Lohnsteuerkarte 1995 eingetragen
wurden, die ich vermeintlich, faktisch aber niemals, ausgezahlt
bekommen habe. Jürgen Löhrke sprach am 27.4.1995 von Millionen,
die ich bald ausgezahlt bekommen werde, die jetzt auf einem Anderkonto
lägen. Woher hatte er dieses Wissen?
In der Lohnsteuerkartenstelle beim Ordnungsamt Lübeck waren
nämlich mehrere Jahre lang unter meiner Steuernummer Beträge
in entsprechender Größenordnung im PC ( bei Frau Winkelmann)
gespeichert.
Für diese im PC gespeicherten Gehälter sind niemals Steuern
oder Sozialabgaben entrichtetet worden. Die Beträge sind auch
nicht an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gemeldet
oder dort gespeichert und auch nicht an mich ausgezahlt worden.
Gleichwohl wurde mit diesen, an Dritte geleisteten Zahlungen mein
Arbeitsverhältnis über Jahre hinweg anerkannt. Das mir
zustehende Geld von der Stadtverwaltung aber an Sektenmitglieder
ausgezahlt.
Das Gleiche geschah bei der Firma Löhrke. Der hat es mir gegenüber
sogar bestätigt, für mich Geld zu bekommen und es für
legal gehalten, wenn mein Geld an ihn gezahlt werde.
Meine Äußerung, dass das Betrug und mir das Geld zu zahlen
sei, weil es mir ganz alleine gehören würde, ignorierte
er, ließ sie nicht gelten. Die Steuerberater der Hansestadt
Lübeck Quast und Hahnkamm fertigten die Gehaltsabrechnungen
für meinen Notarbeitgeber Jürgen Löhrke.
Mein Arbeitsverhältnis wurde also von der Stadt ein weiteres
Mal und für weitere Jahre anerkannt. Die ausgekehrten Gehälter
jedoch nicht an mich, sondern ebenfalls an Strohmänner ausgezahlt.
Nach Aussage von Roberto Mendig war mein Notarbeitgeber J.L. ebenfalls
Mitglied der Sekte, der Roberto Mendig angehört.
Ich habe bis heute keinen einzigen Pfennig, keinen einzigen Cent
an Geld oder sonstigen Werten ausgezahlt bekommen.
Diese skandalöse Handlungs- und Vorgehensweise der Beklagten
habe ich mit Hunderten von Strafanzeigen angeprangert und den Sachverhalt
den Strafermittlungsbehörden mitgeteilt.
Auch wenn der Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Wille jahrelang
untätig blieb und meine Strafanzeigen unbearbeitet ließ,
die Straftaten von Parteifreunden und Sektenmitgliedern quasi verdunkelte,
Strafvereitelung im Amt betrieb, so gehe ich doch davon aus, dass
es in einem Rechtsstaat nicht auf Dauer möglich sein kann,
Straftaten von organisierten, einer Partei angehörenden Behördenmitarbeiterschar
und Sektenmitgliedern auf Dauer zu decken. Inzwischen wird/muss
die Staatsanwaltschaft Lübeck diese Anzeigen bearbeitet, abgearbeitet,
zur Anklage gebracht haben und die
Täter sind hoffentlich für ihre Taten bestraft worden.
Nach heutigem Wissen steht zweifelsfrei fest, dass die Beklagte
das
Sektenmitglied Roland Mendig 1993 anheuerte, mich zu verleumden
und
"vermeintlich anonym" gegen mich eine Anzeige wegen angeblich
begangener Schwarzarbeit zu erstatten. Roland Mendig, der mit mindestens
80.000.-DM nach Aussagen seines Bruders Roberto Mendig damals verschuldet,
innerhalb von vier Jahren durch Gewährung von Vorteilen und
Zahlungen der Lübecker Stadtverwaltung zum ( 34 ) vierunddreißigfachen
Millionär wurde!
Roberto Mendig erzählte auch von seinem Bruder Roland, das
dieser ehemalige Polizist bei der Volksbank in Lübeck im Vorstand
saß und in dieser Funktion sämtliche Konten der Kunden
jener Bank für die Zwecke der Sekte und deren Mitglieder ausforschte,
um mit den menschenverachtenden und betrügerischen Methoden
der Sekten an das Geld der Kunden gelangen zu können.
Mit diesem eklatant kriminell handelnden Mendig-Clan machte der
Senat der Hansestadt Lübeck Geschäfte und zahlte an einen
der Mendig Brüder über Jahre hinweg das mir persönliche
zustehende Gehalt aus meinem Arbeitsverhältnis mit dem Senat
der Hansestadt Lübeck.
Auf Grund dieser "anonymen" Gefälligkeits-Anzeige
von Roland Mendig erfolgte bei mir am 8.12.1993 eine Hausdurchsuchung,
die natürlich erfolglos verlief. Das Ermittlungsverfahren gegen
mich wegen Verdachts des Betruges wurde am 3.März 1995 selbstverständlich
eingestellt.
Ein weiterer Bruder -Reinhold Mendig- war bei der Polizei beschäftigt
und bediente sich nach Aussagen seines Bruders Roberto des dortigen
Computersystems. Er forschte für sich, seine Verwandtschaft
und die Sekten der Zeugen Jehovas und Scientology die Daten aus
und warnte die Sekten und deren Mitglieder rechtzeitig vor anberaumten
Hausdurchsuchungen. Des weiteren -so Roberto Mendigs damalige Mitteilung-
forschte Reinhold Mendig auf diese Weise auch die Halter, deren
Adressen für die Sekten aus, bei Vorlage von KFZ-Kennzeichen
und gegen Zahlung von ca. DM 30.000.-- wurde von ihm auch sichergestellt,
dass Ermittlungsakten verschwinden, um bei Bedarf eine Verurteilung
ausschließen zu können.
Das Ergebnis der Einstellung des gegen mich betriebenen Ermittlungsverfahrens
wegen des Verdachtes des Betruges am 3.3.1995 ignorierte die Beklagte
einfach. Sie entzog mir und meiner Ehefrau die Existenzgrundlage
am 1.5.1994 hinsichtlich der seinerzeit gewährten Sozialhilfeleistungen.
Der damalige Vorsitzende der 10.Kammer des Schl.-Hol.VG -Hans-Jürgen
Feist- und auch der jetzige Vorsitzende -Dr.Namgalies- beteiligten
sich mittelbar an diesem von uns seinerzeit als Zitat: durch Neonazis
begangene und unter Mithilfe von Neonazirichtern gebilligte "Vollstreckung
des neuen Holocausts" bezeichneten Verbrechen.
Auf Anweisung der Stadtverwaltung, so erzählte mir damals
das Sektenmitglied Roberto Mendig, kündigte dieser sein Arbeitsverhältnis
als Vorarbeiter im öffentlichen Dienst beim Tiefbauamt und
gründete seinen eigenen Elektrobetrieb. Der seitens der Stadtverwaltung
eingefädelte Betrugs- und Verleumdungsdeal hinsichtlich der
mir unterstellten Schwarzarbeit nahm seinen Lauf. Die Lübecker
Stadtverwaltung zahlte jahrelang das mir zustehende
Gehalt an Roberto Mendig und initiiert dann wegen des Verdachts
des Betruges unter Zuhilfenahme eines gekauften anonymen Anzeigenden
(Roland Mendig) gegen mich ein Strafermittlungsverfahren mit einer
Hausdurchsuchung wegen vermeintlich erzieltem Einkommen neben der
Sozialhilfe. Das muss man sich mal vorstellen. Mendig hat das Geld
der Stadt für sich behalten und die Stadt unterstellt mir Schwarzarbeitseinkommen
neben der Sozialhilfe und ich weiß von allem nichts.
Heute ergeben auch die am 10.6.1995 durch Jürgen Löhrke
mir gegenüber gemachten Äußerungen einen Sinn: Mendig
ist das Schwein, der hat alles selber abkassiert! Und am 24.7.1995
meinte Jürgen Löhrke: Der Deal (zwischen Roberto Mendig
und der Hansestadt Lübeck) ist an Mendigs verschlagener Blödheit
gescheitert.
Und im unmittelbaren Anschluss daran stellt sich Löhrke selber
als Geldempfänger des mir zustehenden Geldes der Stadtverwaltung
zur Verfügung und behält das für mich gedachte und
mir selber zustehende Geld ebenfalls für sich und bereichert
sich im Wege eines zu meinen Lasten begangenen und von der Stadtverwaltung
ein weiteres Mal eingefädelten Betruges.
Parteipolitisch (CDU) organisierte Bandenkriminalität.
Ich sicherte mein Überleben und meine Existenz ab Mitte Mai
1994 dadurch, indem ich unterbezahlte, so genannte Notarbeitsverhältnisse
einging.
Damals noch nicht ahnend, dass beide Notarbeitgeber durch die Beklagte
mit dem mir zustehenden Geld geschmiert und korrumpiert wurden.
Staatsanwältin Schultz (Ehefrau von Klaus-Dieter Schultz, Oberstaatsanwalt)
fuhr noch am Tage meiner Entlassung zu Jürgen Löhrke in
die Firma -am 29.5.1998 um 16:30 Uhr mit OH-JS 129), wahrscheinlich
um sich zu erkundigen, ob nun wenigstens der Deal zwischen der Hansestadt
Lübeck und Jürgen Löhrke, an den mein Gehalt ab 1995
von der Stadt gezahlt wurde- geklappt hatte.
Hatte er nicht. Auch Jürgen Löhrke hat das mir zustehende
Geld für sich behalten und musste -laut Aussagen des Angestellten
Fick- auch alles Schmiergeld, was er für mich bekommen hatte,
an die Stadt zurück zahlen. Als die Zustellung überbracht
wurde ( am 26.2.1998 um 13:12 Uhr mit (HL- 34 ) fuhr Luise Löhrke
im Anschluss am 2.3.1998 für drei Tage in die Schweiz. Und
am 9.3.1998 erkundigte sich Jürgen Löhrke bei mir, wie
viel Geld und für wie viele Jahre ich denn Entschädigung
von der Stadtverwaltung bekomme (die er nun wieder an die Stadtverwaltung
herausgeben und zurück zahlen musste)?
Aus diesen Notarbeitsverhältnissen, bei dem das am 2.1.1995
eingegangene im Juni 1998 beendet wurde, da meine Kündigung
seitens der Beklagten Informationen zufolge "verlangt"
wurde, bezog und beziehe ich meine derzeitigen Einkünfte aus
ALG/ALHI/ALG II, womit ich meine und meiner Ehefrau Existenz absichere.
Die Beklagte verschenkte über ihren Sozialsenator Volker Kaske(CDU)
mindestens zwei Häuser an Sekten bzw. deren Mitglied Roberto
Mendig in der Bruhnstraße in Sereetz und in der Reiferstraße
in Lübeck und beging weiter Rufmord gegen mich bei den Gerichten
unter Vorlage geheimer Verleumdungsakten (Retentakten). Wahrheitswidrig
wurde behauptet, diese Häuser gehörten mir.
Verleumdet wurde ich auch hinsichtlich der Behauptung, ich hätte
für meine Wohnung in der Reiferstraße keine Miete und
keine sonstigen, wie z.B. Heizkosten usw. bezahlt.
Ich mietete die Wohnung im September 1989 von Frau Monika Mendig
und hatte jahrelang keine Ahnung davon, dass ich hier an die als
Strohfrau auftretende Ehefrau eines von der Beklagten geschmierten
Sektenmitgliedes meine Miete entrichtete.
Die Beklagte hat mich offenbar ohne mein Wissen auch im Grundbuch
eintragen lassen. Beglaubigt offenbar durch Rechtsanwalt Jansen
auf Anweisung und unter Mitwirkung der Verwaltungsangestellten beim
Sozialamt, Monika Seeger. Bei einer Einsichtnahme beim Grundbuchamt
am 8.8.1997 wurde allerdings vorher eine Seite entfernt.
Rechtsanwältin Eileen Munro vom Mieterverein Lübeck und
Staatsanwalt Pohl, Ehemann von der damaligen Innensenatorin Dagmar
Pohl-Laukamp hielten sich vorher in dem Raum auf, indem wir das
Grundbuch einsehen konnten. Eine Seite (Seite 2) des Grundbuches
-Reiferstraße 30 a in Lübeck- wurde offenbar entfernt,
um die Fakten der Eigentumsverhältnisse vor mir verheimlichen
und mich weiterhin wegen vermeintlichen Grundbesitzes verleumden
zu können.
Auch dieser Sachverhalt steht natürlich unter Strafantrag.
Ich habe von allem nichts gewusst. Die Vorlage entsprechender Grundbucheintragungen
meines vermeintlichen Grundbesitzes jedoch dürfte in den, seit
Jahrzehnten den jeweiligen Gerichten durch die Beklagte vorgelegten
Verleumdungsakten ( Retentakten) dokumentiert worden sein.
Meine Ehefrau und ich wurden über die Strohmänner der
Hansestadt Lübeck, die Eheleute Gusewski, die in einer Zwangsversteigerung
als einzig erschienene Bieter das Haus Reiferstraße 30 a zugesprochen
bekamen, im April 2000 kriminell entmietet und aus Lübeck deportiert.
In den jeweiligen Räumungsverfahren wurde wahrheitswidrig durch
die Rechtsanwälte der Eheleute Gusewski -Rolf Krüger und
Susanne Böhm- am 12.1.2000 behauptet, ich sei infolge der vielen
Prozesse, die ich beim Lübecker Landgericht geführt habe,
zu Reichtum gelangt und hätte Vermögen anhäufen können.
Nur durch diesen Rufmord ließ sich Richter Dr.Greb dazu hinreißen,
mich und meine Ehefrau Kraft Urteils zur Räumung unserer Wohnung
zu verurteilen.
Ich habe keinen einzigen derartigen Prozess vor dem Landgericht
Lübeck geführt. Ich bin infolge dieses Faktes nicht zu
Reichtum gekommen und habe auch kein Vermögen anhäufen
können.
Auch diese unglaubliche Verleumdung, den skandalösen Rufmord
habe ich selbstverständlich zur Anzeige gebracht.
Die Staatsanwaltschaft dürfte die Ermittlungen hinsichtlich
dieser absurden Behauptungen inzwischen auch betrieben haben, das
folgende Strafverfahren müsste abgeschlossen sein. Mir ist
heute klar, dass die Hansestadt Lübeck -Frau Dagmar Pohl-Laukamp
(CDU) - diese Verfahren ohne mein Wissen und ohne meine Vollmacht
eigenmächtig durchgeführt hat. Aussagen von Zeugen deuten
darauf hin. Wahrscheinlich unter Zuhilfenahme der Kanzlei Hamkens-Laukamp.
Irrtümlich wurde mir ein Schriftsatz eines Verfahrens i.S.
Löhrke zugesandt, auf dem der Kanzleistempel Hamkens-Laukamp
2.12.1999 prangte. Ein Irrläufer also, der heute viel zur Aufklärung
des Skandals der in meinem Namen und ohne meine Vollmacht, ohne
mein Wissen geführten Phantomprozesse beitragen kann/konnte.
Die Beklagte hat diese Prozesse offenbar in meinem Namen geführt
und die diversen Sektenmitglieder auf Rückgabe der Gelder verklagt,
die sie jenen damals hat zukommen lassen und die diese seinerzeit
und bis heute einfach für sich selbst behalten und nicht an
mich weiter geleitet haben.
Dass es in einem Rechtsstaat überhaupt möglich ist, einen
(meinen) Namen für eine Klage zu missbrauchen, ohne dass der
Betroffene eine Vollmacht erteilt oder überhaupt Kenntnis von
solchen Verfahren hat, ist ein unglaublicher Skandal. Diese kriminelle
Handlungsweise einer ehemaligen Senatorin und Staatsanwältin
muss von der Staatsanwaltschaft überprüft und inzwischen
aufgeklärt worden sein.
Oder etwa nicht? Verdunkeln die Oberstaatsanwälte (der CDU)
Heinrich Wille, Klaus-Dieter Schultz, dessen Ehefrau, Staatsanwältin
Schultz und Staatsanwalt Pohl (Ehemann von Dagmar Pohl-Laukamp)
diese Fakten weiter?
Es scheint so, als werden die Phantomurteile hinter vorgehaltener
Hand jedwedem Richter vorgelegt, wider besseren Wissens und vorsätzlich
wahrheitswidrig behauptet, ich habe doch Geld bekommen, die Urteile
seien doch längst ergangen.
Die Beklagte handelt schwer kriminell mit dieser Verleumdung und
Geheimvorlage von Phantomurteilen, damit ich meine Ansprüche
nicht durchsetzen kann. Es ist ein Skandal, dass die Richter dieses
kriminelle Verhalten tolerieren und nicht an der Aufklärung
solcher rechtsstaats- und verfassungsfeindlichen Vorgehensweisen
einer Öffentlichen Verwaltung und deren Vertretung interessiert
sind.
Wäre auch nur ein Funken Wahrheit an irgendeiner von der Beklagten
in Umlauf gebrachten und in der Retentakte dokumentierten Verleumdung,
längst hätte sie triumphierend alle Behauptungen öffentlich
getätigt, die Unterlagen offen auf den Tisch gelegt. Da aber
restlos alles, was in dieser Retentakte verwahrt wird, unwahr und
frei erfunden ist, gewährt die Beklagte die Einsicht nur unter
der Hand und allein zum Zwecke der Verleumdung und des Rufmordes
und ausschließlich nur gegenüber den jeweiligen Richtern/Gerichten.
Die Einsichtnahme in diese Retentakte wurde mir schon vor Jahren
durch alle Gerichtsinstanzen verwehrt.
Gleichwohl dürfte Fakt sein, dass diese Geheimakte zu meinem
Nachteil immer weiter vorgelegt wird, damit die Beklagte keine Zahlung
an mich leisten muss, indem sie weiter Rufmord gegen mich betreibt
und gefälschte Unterlagen in dieser Akte verwahrt, die mich
diffamieren und verleumden.
Ich bin infolge der durch die Beklagte seit Jahrzehnten gegen mich
betriebenen und in Umlauf gebrachten unglaublichen Verleumdungen
aus Lübeck vertrieben, deportiert worden. Hatte die Wahl zwischen
der Obdachlosigkeit oder dem Wohnen im schlimmsten Viertel von Berlin
-dem Rollbergviertel in Neukölln-, wo jeder Dritte ein Ausländer
und die Kriminalität in Berlin am höchsten ist. Wo die
Lebenserwartung gegenüber anderen Stadtteilen von Berlin drei
Jahre geringer angesetzt wird, wo Polizisten auf offener Straße
von Ausländern erschossen werden.
Zwangsweise wohne ich also nun schon seit über fünf Jahren
in einem Hinterhaus III. Stock in einer kalten, mit Schimmelpilz
belasteten 41,18 qm kleinen Zwei-Zimmerwohnung, weil die Beklagte
das mir zustehende Geld aus meinem bis heute ungekündigten
Arbeitsverhältnis zur Auszahlung verweigert. Und das offenbar
von Sektenmitgliedern im Klagewege zurückgeforderte Geld einfach
für sich behält, anstatt es ordnungsgemäß an
mich auszuzahlen. Freiwillig wohnt hier niemand, der über genügend
Geld verfügt, freiwillig zieht hier niemand hin.
Wegen der Zwangsräumungskosten im April 2000 verlangte die
Beklagte mittelbar über die Rechtsanwältin Susanne Böhm
von uns im Oktober 2000 die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
obwohl ihr bekannt war und ist, dass wir völlig mittellos sind
und mittellos waren.
Daraufhin wurde uns das Girokonto von der Postbank gekündigt
und wir besitzen seitdem kein Konto mehr.
Dieser Skandal wird der Öffentlichkeit bekannt werden. Teile
davon stehen auch schon seit Jahren im Internet auf unserer Homepageseite
"Zwangsarbeit in Lübeck nach 1945".
Auch die Tatsache, dass die Beklagte seit Jahrzehnten zu allen
Rechtsanwälten zwei Gestalten aus ihrer Behörde schickt,
die zwecks Diffamierung meiner Person schon auf dem Vorwege jeweils
die mit Verleumdung und Rufmord gespickte Geheimakte vorlegen, damit
meine Rechte durch die jeweiligen Anwälte in Form von schwerem
Parteienverrat zur Durchsetzung vereitelt werden können, ist
mir inzwischen als Fakt bekannt. Zumal wir diese zwei Männer
des Öfteren bei ihrem Tun beobachten konnten. Gegen mich/uns
interveniert wurde z.B. bei Rechtsanwalt Welbhoff aus Oldenburg,
der damals den Spruch abließ: da kommt man zu so einem doofen
kleinen Anwalt vom Lande und denkt, der weiß ja von nichts.
Die Verleumder der Stadtverwaltung waren also schon bei ihm gewesen.
Sie waren auch bei Rechtsanwältin Barbara Dobrik aus Lübeck,
Rechtsanwältin Eileen Munro aus Lübeck. Rechtsanwalt Günter
Jochum aus Berlin hielt wegen des betriebenen Rufmordes durch die
Stadtverwaltung gar die Revision, die ich Jahre später am 20.11.1997
gewann - 5 C 1.96- für völlig absurd und aussichtslos,
bat das BVerwG. ebenfalls um seine Entpflichtung von der erfolgten
Beiordnung. Die amtlichen Verleumder der Stadtverwaltung waren auch
aktiv bei Rechtsanwalt Jens A. Brückner aus Berlin. Rechtsanwältin
Dr.Susanne Pohle aus Leipzig beging schweren Parteienverrat an mir,
offenbar auf Anweisung und infolge politisch bedingter Absprachen
mit und auf Weisung der Bundesverwaltungsrichter in Leipzig.
Um meine Kapitulation hinsichtlich meiner Klagen auf Entschädigung
meiner Zwangsarbeit erreichen zu können, wurden meine Ehefrau
und ich in einen sich über vier Jahre hinziehenden Strafverfahren
wegen "Beleidigung" durch den Senat der Hansestadt Lübeck
im Kollektiv terrorisiert.
Der beigeordnete Pflichtverteidiger meiner Ehefrau verdingte sich
als stellvertretender Vorstandsvorsitzender bei der GaB, einer städtischen
Beschäftigungsgesellschaft.
Mein Pflichtverteidiger arbeitete mit der Innensenatorin Hand in
Hand -gegen mich-, die Urheberin der vor dem Landgericht Lübeck
ohne mein Wissen, aber in meinem Namen geführten Phantomverfahren
war.
Frau Dagmar Pohl-Laukamp.
Die Akten des "Strafverfahrens" waren zu unser beider
Nachteil gefälscht worden. Gekaufte Zeugen -städtische
Bedienstete- und seitens der Lübecker Stadtverwaltung gedungene
Denunzianten wurden ohne unsere Kenntnis und natürlich zu unserem
Nachteil vernommen. Die Aussagen gegen uns verwertet, ohne das sie
uns bekannt waren. Wir kennen die gekauften Aussagen bis heute nicht.
Das Hauptverfahren zu eröffnen wurde von Richter am Amtsgericht
Lübeck -Wiggers- abgelehnt. Offenbar hielt er unsere Formulierungen
nicht für beleidigend, sondern für das an uns begangene
Vergehen als in jeder Hinsicht zutreffen gewählt.
Durch das uns oder mir vermeintlich infolge der uns unbekannten
Phantomurteile zugeflossenen Vermögens entzog uns die Lübecker
Stadtverwaltung per 1.5.1994 fristlos die gesamte und für uns
lebensnotwendige Hilfe zum Lebensunterhalt.
Dieses Vergehen bezeichneten wir vor Gericht als : Zitat: "eine
mit Nazi-Methoden durch Neonazis an uns begangene Vollstreckung
des neuen Holocausts".
Frau Strafrichterin Wille -Schwester des Leitenden Oberstaatsanwaltes
in Lübeck, Heinrich Wille- setzte sich über die Entscheidung
des Richters Wiggers, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen
hinweg und brachte die Sache in ihre "Gewalt" und Zuständigkeit.
Sie eröffnete das Hauptverfahren gleich mehrere Male aufgrund
der von uns gerügten diversen Form- und Verfahrensfehler.
Wir wiesen im Berufungsrechtszug noch während der Verhandlung
nach, das die Strafakten gefälscht waren. Es fehlten 75 Seiten.
Beim zweiten Termin war die Akte gänzlich neu sortiert, die
uns unbekannten 75 Seiten -ohne Zweifel die seitens der Lübecker
Stadtverwaltung gekauften Aussagen von Denunzianten- fehlten weiterhin.
Um den Skandal perfekt zu machen, wurde der zuständige Richter
(Schneider), der offenbar beabsichtigte, die Sache dem Bundesverfassungsgericht
vorzulegen, in der Berufungsverhandlung noch schnell zu unserem
Nachteil ausgewechselt. Ein parteipolitisch williger Richter Voß
übernahm das Kommando im Sinne der Lübecker Stadtverwaltung.
Auch diesen Verstoß gegen unserer Grundrechte (Richterwechsel
in einem Strafverfahren) rügten wir vergeblich umgehend als
schweren Verfahrensfehler.
Wenige Tage vor Weihnachten wurden wir dann wegen "Beleidigung"
zu einer Geldstrafe verurteilt.
Und zwar durch den aus politischen Gründen der Lübecker
Stadtverwaltung gefällig dienenden und willigen Vollstrecker
Richter am Landgericht Lübeck, Voß.
Auch hinsichtlich der von uns laufend gerügten Aktenfälschungen
in einem Strafverfahren sah er überhaupt keine Veranlassung,
uns oder den uns beigeordneten Pflichtverteidigern die vor uns verdunkelten
75 Seiten aus der uns betreffenden Strafakte offen zu legen. Unsere
Pflichtverteidiger hatten im übrigen auch kein Interesse daran,
dass wir diese vor uns verdunkelten Zeugenaussagen zu Gesicht bekamen.
Richter Voß sorgte vielmehr aus parteipolitischen Gründen
dafür, dass über meine Ehefrau und mich in Abwesenheit
und nach Aktenlage ein vom Senat der Hansestadt Lübeck bestelltes
Gutachten angefertigt wurde, in dem wir beide als "im Geiste
krank" beschrieben wurden, weil wir unser Recht auch weiterhin
im Klagewege durchzusetzen gewillt waren.
Der eigentliche Skandal ist, das uns in einem Beleidigungsstrafverfahren
auch damals schon niemand befragt und niemand zu dem Sachverhalt
vernommen hat. Dass die seitens der Stadtverwaltung bei Denunzianten
bestellten und gefälschten Zeugenaussagen bei der von uns vorgenommenen
Akteneinsicht entfernt wurden. Das unserer dementsprechenden Rüge
nicht abgeholfen wurde. Das alle Richter aus parteipolitischen Gründen
den Verleumdungen einer städtischen Verwaltung blind Glauben
geschenkt und uns verurteilt haben, stellt ein unglaubliches Armutszeugnis
für einen Rechtsstaat dar.
Ein solches Skandalurteil in einem Strafverfahren, so eklatante
Form- und Verfahrensfehler hofften wir natürlich im Revisionsrechtszug
durch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht aufheben oder
aber zumindest überprüfen lassen zu können. Weit
gefehlt.
Die Stadtverwaltung hat aus politischen Gründen auch diese
Entscheidung durch rechtsbeugende Richter am Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts in Schleswig in der Form bestätigen lassen.
Eine Revision und Überprüfung des skandalösen Strafurteils
vom Landgericht Lübeck wurde nicht zugelassen.
Beschluss vom 18.3.1999 durch den I.Strafsenat OLG Schleswig
Az. - 1 Ss 65/99- der Richter Dr.Krauss, Röschmann und Wiegershausen.
Auch das Bundesverfassungsgericht ( Papier, Grimm, Hömig )
nahm unsere Beschwerde - 1 BvR 642/99 - durch Beschluss vom 26.4.1999
nicht zur Entscheidung an.
Die Rechtsanwälte Bernd Kreuder-Sonnen, Thomas Schüller,
Rüdiger Peters wurden seitens der Stadtverwaltung (bei Letzterem
durch Dagmar Pohl-Laukamp) gegen mich und meine Ehefrau mit Verleumdung
und Rufmord eingenommen.
Der uns verächtlich machende Gutachter, der uns von Person
her überhaupt nicht kannte, behauptete, wir würden uns
mit den Urteilen nicht abfinden können und immer weiter klagen,
deshalb seien wir "im Geiste krank".
Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist doch erfolgreich
am 20.11.1997 für mich ausgegangen. Warum sollte ich mich mit
den zuvor ergangenen Urteilen seiner Meinung nach denn abfinden?
Dr. Bernd Wienecke meinte offenbar ganz andere Urteile, nämlich
die, aus den von Dagmar Pohl-Laukamp ohne mein Wissen gegen Dritte
geführten Verfahren hervorgegangenen Urteile. Infolge derer
ich zu Reichtum gelangt sein und Vermögen angehäuft haben
soll.
Diese - mir bis heute unbekannten- Phantomurteile sind ohne jeden
Zweifel auch dem Gutachter von der Lübecker Stadtverwaltung
vorgelegt worden. Das Gutachten wurde nach "Aktenlage"
erstellt. Deshalb hat uns der Gutachter, der im Übrigen auch
Menschen aus der Psychiatrie Neustadt in das Alten- und Pflegeheim
Roland Mendig in Ratekau einweisen ließ, uns so abscheulich
beleidigt, gekränkt und mit Rufmord belegt.
Roberto Mendig rühmte sich seinerzeit damit, dass dieser Dr.Wienecke
überwiegend vermögende Alte und Kranke und solche mit
Grundbesitz bei seinem Bruder Roland Mendig in das Altenheim einweisen
ließ und dass sein Bruder mit diesen Leuten Dianethik betrieb.
Das sei in Amerika schon seit Jahren so üblich, die seien da
viel weiter als wie wir hier in Deutschland. Auf diese Weise wechselte
laut Aussage von Roberto Mendig sowohl das Vermögen wie auch
der Grundbesitz dieser in`s Alten-und Pflegeheim Mendig eingewiesenen
Personen innerhalb kürzester Zeit auf die Sekten und deren
Mitglieder über. Im Anschluss daran -so Roberto Mendig damals-
bezahlte die öffentliche Hand die hohen Pflege- und Heimkosten
der nun plötzlich verarmten und gänzlich mittellosen Alten
und Kranken.
Auf diese Weise wurden sowohl die Sekten wie auch deren Mitglieder
auf wundersame Weise immer reicher.
Thomas Schüller bekannte frei heraus, als beigeordneter Pflichtverteidiger
gar keine Veranlassung zu sehen, sich die umfangreiche Akte durchlesen
zu wollen für den geringen Betrag, den er für seine Tätigkeit
durch das Gericht erstattet bekäme.
Hans-Jürgen Wolter beging Parteienverrat vor dem Bundesarbeitsgericht
und wehrte sich Jahre später mit den Worten, gar nicht einzusehen,
warum er jetzt anstelle der Stadtverwaltung zur Haftung herangezogen
werden soll.
Rechtsanwalt Ralf Weber aus Lübeck täuschte vor, das Mandat
übernehmen zu wollen und legte es mit den Worten des Bedauerns
zwei Tage vor Fristablauf Anfang Januar 1991 nieder mit der zuvor
gestellten absurden Frage: was wollen sie überhaupt? Antwort:
unser Geld endlich bekommen. Rechtsanwalt Harro Löble ließ
mit Schreiben vom 29.12.1997 ausrichten, dass er auf dem Boden der
freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Staates steht und
nicht bereit ist, irgendwelche Streitigkeiten gegen die Stadt Lübeck
auszuführen. Was immer das heißen sollte.
Rechtsanwalt Jürgen Schuldt aus Lübeck, war der Einzige,
der mir seinerzeit offen erklärte, nicht meine Interessen vor
dem Landesarbeitsgericht anstandsgemäß wahrnehmen zu
wollen, da er sich -so seine Worte- doch meinetwegen nicht seine
Pflegefälle, die er von der Hansestadt Lübeck bekäme,
kaputt machen wolle.
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Wolter klärte offenbar zusammen
mit den Bundesarbeitsrichtern schon vor Beginn der mündlichen
Verhandlung am 7.12.1988 zusammen mit Werner Lippe und Bernhard
Volkmar (Sozialamt/Rechtsamt), wie man mich beim Bundesarbeitsgericht
betrügerisch fachgerecht meiner Ansprüche berauben konnte.
Frau Dr.Susanne Pohle aus Leipzig ist vorerst das letzte Glied in
der Kette derjenigen vom Gericht beigeordneten Rechtsanwälte,
die zusammen mit dem Rechtsamt( Werner Lippe, Bernhard Volkmar,
Antje Sander-Dörner, Stefan Papke) nicht meine, sondern die
Interessen der Lübecker Stadtverwaltung und des Senates vertreten,
also schweren Parteienverrat begangen haben ( BVerwG. 5 C 71.03
).
Auch Helmut Grabowski fährt mit dieser geheimen Verleumdungsakte
persönlich zu den Richtern beim OVG ( 12.9.2001) und verleumdet
mich (zusammen mit Stephan Papke vom Rechtsamt) entsprechend schon
vor Beginn der mündlichen Verhandlung, damit die Durchsetzung
meiner Rechte scheitern und nur ein geringer Teil der Forderungen
aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis zugesprochen wird.
Öffentliche Anschuldigungen gegen mich bleiben aus, sie würden
unweigerlich scheitern. Rufmord wird nur im geheimen und unter vorgehaltener
Hand unter Vorlage dieser Akte von der Beklagten und ihren Mitarbeitern
gegen mich betrieben.
Uns ist nicht verborgen geblieben, dass die Beklagte uns seit Mitte
1993 illegal rund um die Uhr abhört. Sowohl in unserer Wohnung
in Lübeck wie auch hier in Berlin. Es wird seitdem auch das
Telefon, das Faxgerät überwacht, abgehört und ausforscht.
Unsere Post wird kontrolliert. Briefe entwendet, geöffnet,
sowie der Inhalt von Paketen kontrolliert. Der Firmenwagen des Jürgen
Löhrke -ein vor mir versteuerter Gehaltsbestandteil - war vom
Tag der Zulassung an, vom 2.1.1995 bis 29.Mai 1998, dem Tag meiner
Entlassung- verwanzt, damit jeder meiner Worte von der Stadtverwaltung
mitgehört und jedes meiner Ziele registriert werden konnte.
Jürgen Löhrke hat sich konstant geweigert, jemals in dieses
Fahrzeug einzusteigen und mitzufahren. Er war also über die
rechtsstaatsfeindlichen Abhörwanzen der Lübecker Stadtverwaltung
in dem von mir genutzten Firmenwagen umfassend informiert.
Wir stehen -aus welchen Gründen auch immer- seit Jahren, seit
über einem Jahrzehnt unter ständiger Beobachtung und Kontrolle.
Mitarbeiter (auch Sektenmitglieder) der Verwaltungsbehörde
Lübeck betreiben fast täglich Hausfriedensbrüche
und gehen in unsere Wohnung. Seit 1993 in Lübeck, seit nunmehr
über fünf Jahren hier in Berlin.
Sie überwinden nahezu spurlos die diversen Schlösser unserer
Wohnungstür.
Die Staatsanwaltschaft Berlin und Lübeck ist über alle
diese Fakten durch Dutzende Strafanzeigen in Berlin, Hunderte in
Lübeck informiert. Bei diesen Hausfriedensbrüchen wird
die Wohnung nicht nur systematisch von oben bis unten und zurück
nach irgendwelchen Gegenständen durchsucht, nein, es wird massiv
Sachbeschädigung betrieben. Das gesamte Inventar, sei es auch
noch so abgenutzt und alt, es wird zerkratzt, technische Geräte
werden kontinuierlich unbrauchbar gemacht. Es wurde und wird seit
über 12 Jahren alles zerstört, was es nur zu
beschädigen und zu zerstören gibt. Bargeld, Lebensmittel
und Bekleidung wird gestohlen.
Die Täter machen auch nicht Halt vor fremdem Eigentum. So wurden
seit einigen Wochen die kompletten Türen und Türrahmen,
sämtliche Fensterbänke und Fensterrahmen, die Wohnungstür
und der Fußboden zerkratzt, an Hunderten von Stellen systematisch
die Farbe abgekratzt, mutwillig Farbe abgeschnitten. Kranke Individuen
-Zitat Lawrentz Wollersheimer: abgerichtete Laborratten - betreiben
ganz primitiven und perversen Vandalismus, der eine Komplettrenovierung
erforderlich macht. Die Staatsanwaltschaft Berlin deckt diese Kriminellen.
Die Stadtverwaltung Lübeck und die dortigen CDU-Mitglieder
werden weder in Berlin noch in Lübeck für ihr strafrechtlich
relevantes Handeln belangt. Unter Gewährung von einer gewissen
Narrenfreiheit durch die Strafermittlungsbehörden dürfen
diese Personen/Parteien ihre verfassungsfeindlichen, menschenverachtende
Taten schon seit inzwischen 11 Jahren ungestraft begehen.
Die durch uns erstatteten Strafanzeigen verschwinden bei Herrn Leitenden
Oberstaatsanwalt Heinrich Wille (CDU) in Lübeck unbearbeitet
in der untersten Schublade. In Berlin werden die Anzeigen kontinuierlich
mit dem Hinweis: die Täter konnten bei der Tat nicht beobachtet
werden, es sei ja nur ein Sachschaden von geringem Wert bei den
Einbrüchen entstanden usw. eingestellt.
Ist das die wahre Gesinnung und Aufgabe der "Staats"-
Anwälte?
Die CDU und die durch deren Mitglieder ausgeübten Verbrechen
an der Menschlichkeit zu verdunkeln und die kriminell agierenden
Täter vor Strafverfolgung zu schützen?
Was unsere Person betrifft, so können wir die Frage mit gutem
Gewissen mit ja beantworten. Wir erfahren diesen Machtmissbrauch
der öffentlichen Gewalt, diese Untätigkeit der Strafermittlungsbehörden,
die durch diese Amtsträger gelebte Vorteilsgewährung im
Amt gegenüber Behörden aus Lübeck und der CDU seit
nunmehr über 12 Jahren am eigenen Leib.
Der Staat sind wir alle. Warum werden Bürger dieses Staates
nicht von den Anwälten des Staates vor der parteipolitisch
organisierten Bandenkriminalität der Stadtverwaltung in Lübeck
geschützt?
Die Strafverfolgung von gefährlicher Körperverletzung
durch Vergiftung von Lebensmitteln (Bernd Saxe als Vorgesetzter
der Lübecker Stadtverwaltungsangestellten und Hausfriedensbrecher)
verfolgt die Staatsanwaltschaft nicht von Amts wegen. Sie knüpft
über den Generalstaatsanwalt von Berlin eine Strafverfolgung
an die Bedingung, dass ein Rechtsanwalt eine gerichtliche Entscheidung
beantragen müsse! Also darf weiter vergiftet und eingebrochen
werden. Beigeordnete Rechtsanwälte stehen erfahrungsgemäß
ja auf Seiten der Stadtverwaltung und konnten von dieser in den
zurückliegenden über 12 Jahren fast ausschließlich
zum Parteienverrat und Betrug überredet werden.
Die Beklagte nutzt die Wohnungen anderer Mieter hier in der Boddinstraße
6 seit dem Tage, an dem wir hierher deportiert wurden. Mindestens
6-8 Wohnungen. Diese Vorgehensweise besteht auch heute noch bei
mindestens 2 bis 3 Wohnungen hier im Haus.
Sie schickte anfangs Frau Astrid und Frau Birgit Hartmann ( beide
Mitarbeiterinnen beim Rechtsamt) hierher, die sich über Monate
als Maklerinnen betätigten und bei dieser Gelegenheit die Stapel
von angefertigten Abhörprotokollen einmal wöchentlich
abgeholt haben. Auch die uns entmietende Rechtsanwältin der
Eheleute Gusewski, Frau Susanne Böhm hat sich als Fahrerin
zur Verfügung gestellt, um Abhörpersonal für die
Beklagte hierher zu bringen und gefertigte Abhörprotokolle
mit nach Lübeck zum Rechtsamt mitzunehmen. Weitere MitarbeiterInnen
der Lübecker Stadtverwaltung haben wir beobachten können,
als sie sich hier in den konspirativen Abhörwohnungen aufhielten
und die Boddinstraße 6 wieder verließen. Frau Antje
Sander-Dörner lief uns hier in der Gegend auch mehrmals über
den Weg, ebenso der Leiter des Zentralen Ermittlungsdienstes der
Hansestadt Lübeck, Herr Ekkehard Dummer.
Dieser Fahrdienst funktioniert schon seit Jahren. Auch diese Fakten
sind von uns zur Anzeige gebracht worden ( PLÖ- BP 37 bis mindestens
23.6.2002, PLÖ- WM 68 bis mindestens 14.9.2003, HL- EA 538
bis mindestens 18.4.2004, PLÖ- WR 67 bis mindestens 21.4.2005,
B-TE 309 bis mindestens 2.8.2005 usw.).
Seit Jahren wird uns die Post aus dem Briefkasten entwendet, was
Strafanzeigen selbstverständlich zur Folge hatte.
Die Beklagte bediente und bedient sich der Hilfe einer Sekte und
deren Mitglieder, um uns zu terrorisieren und auszuspionieren.
Monatelang/jahrelang, nämlich seit dem Tage, als man uns durch
die anonyme Anzeige und der folgenden Hausdurchsuchung am 8.Dezember
1993 nichts anhängen konnte, sind wir durch systematisch betriebenen
Schlafentzug unseres Schlafes beraubt worden und mussten als Folge
schwere Körperverletzungen ertragen. Hatten darüber hinaus
auch über Wochen hinweg körperliche Untertemperatur. Unsere
Lebensmittel/Getränke wurden mindestens 10 mal (mit Rattengift)
vergiftet mit der Folge schwerer Gesundheitsschäden. Die Lübecker
Stadtverwaltung beobachtete und hörte uns bekanntlich sieben
Jahre lang in Lübeck (Reiferstraße 30 a) ab, installierte
sogar Wanzen im Radiowecker unseres Schlafzimmers und saß
zu diesem Zweck mit diversen Abhörgeräten und Kameras
auch noch im Haus Reiferstraße 25 a gegenüber. Sie hat
alle Täter beobachtet, aber nichts gegen sie unternommen.
Warum sollte sie, schließlich war die Stadtverwaltung Auftraggeber
dieses Terrors, dieser Vergiftungen. Wir sollten auf diese Art und
Weise gebrochen, gebeugt und fertig gemacht werden.
Die mutwillig erfolgten Vergiftungen machten mich fast blind (Hoher
Augendruck/grüner Star). Das Einbringen von Bakterien in die
Augentropfen lösten monatelang eine doppelseitige Bindehautentzündung
aus. Ich verlor fast gänzlich monatelang meine Stimme, weil
meine Stimmbänder durch die Vergiftungen kaputt gemacht wurden.
Meine linke Seite, mein linker Arm waren wochenlang fast unbeweglich,
wie gelähmt. Mein linker Fuß unglaublich stark geschwollen.
Einige Ärzte halfen uns nicht, dort wurde bereits Rufmord durch
die Lübecker Stadtverwaltung und durch den Notarbeitgeber J.L.
gegen mich betrieben, bevor ich den Fuß in die jeweilige Praxis
setzte.
Auch ein schwerer Zusammenbruch meiner Ehefrau, ein gerufener Notarzt,
der eine Krankenhauseinweisung für dringend erforderlich hielt,
die Hilfe wurde mit einem Anruf durch die Lübecker Stadtverwaltung
verhindert. Die Krankenschwester meinte bei Ankunft des Krankentransports
(am 29.4.1994) keine erste Hilfe leisten zu müssen. Sie erklärte
dem Fahrer des Notarztes: ach ja, es ist schon angerufen worden,
die kommt in Haus 6 (Psychiatrie). Durch diese menschenverachtenden
Vorgehensweisen der Angestellten der Lübecker Stadtverwaltung
wurde von dort aus billigend in Kauf genommen, das meine Ehefrau,
die an Bluthochdruck erkrankt ist, einen Herzinfarkt/Schlaganfall
hätte erleiden können.**********
Auch diesbezüglich wurden Dutzende von Strafanzeigen erstattet
hinsichtlich derer inzwischen wohl auch Ermittlungsergebnisse und
Strafurteile vorliegen müssen.
Die Beklagte ist von Mitgliedern jener Sekte offenbar auch in ihrer
Verwaltung unterlaufen und kann deshalb auf deren Hilfe und Tätigwerden
hinsichtlich des gegen uns durchzuführenden Terrors zurückgreifen.
Ein Skandal, der endlich öffentlich werden muss und wo nicht
länger durch Vorlage gefälschter Retentakten über
meine Person durch die Beklagte sichergestellt wird, den Skandal
zu verdunkeln.
Parteipolitisch organisierte Bandenkriminalität und Schmiergeldzahlungen
an Sektenmitglieder muss in einem "Rechtsstaat" endlich
durch die Strafermittlungsbehörden strafrechtlich verfolgt
werden.
Durch diesen Betrug des Senats der Hansestadt Lübeck verringert
sich mein Rentenbezug bei meiner später zu beziehenden Altersrente
in Höhe von 26.22 x 1,5 Punkte pro Jahr x 21 Jahre um
825.93 monatlich . Hinzu kommt die zu leistende Zusatzversorgung
durch die Beklagte hinsichtlich der VBL_Umlage.
Wäre damals durch den Senat der Hansestadt Lübeck pflichtgemäß
die von mir bis hin zum Bundesverwaltungsgericht im Klagewege verfolgte
Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung anstandsgemäß
ausgefüllt bzw. meiner Klage statt gegeben worden anstelle
das Recht zu beugen, wären meine Rentenanwartschaftszeiten
über das Arbeitsamt mit 42 Jahren lange erfüllt. Die Stadtverwaltung
hingegen wählte den Fakt des weiter bestehenden Arbeitsverhältnisses
und stellte mi mich nur von der Arbeitsableistung frei. Diese Freistellung
erfolgte durch einen Verwaltungsakt (vom 8.4.1986). Bei diesem Verwaltungsakt
-so entschied damals antragsgemäß das Arbeitsgericht
Lübeck- handelt es sich nicht um eine Kündigung im Sinne
des Gesetzes.
Diese Feststellung harmonisiert und bestätigt heute die beiden
weiteren Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes,
dass ein Arbeitsverhältnis begründet wurde, das Tarifrecht
anzuwenden ist und auch zu gelten hat.
Wäre ich durch die Beklagte nicht bis heute um meine Rechte
und Ansprüche aus diesem seit dem 20.11.1984 bestehenden Arbeitsverhältnis
betrogen worden, ich könnte zum heutigen Zeitpunkt mit Erreichen
des 62. Lebensjahres schon eine abschlagsfreie Altersrente beziehen.
Soweit die Kurzfassung des Tatbestandes.
Mit freundlichen Grüßen
..............Jarius
********** In Deutschland werden auf diese Weise wieder Menschen
die dem Regime nicht genehm sind weggesperrt.
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